Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sind
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Schulabschluss: mindestens Sekundarstufe I mit guten bis befriedigenden Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern und in Englisch
Bewerbungsmodalitäten.
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- Die Bewerbung kann jederzeit, unter Angabe des gewünschten Ausbildungsjahres, erfolgen. Für das laufende Jahr endet die Bewerbungsfrist am 30. Juni
- Nach der Auswahl der Unterlagen werden die BewerberInnen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
- Die vorbehaltliche Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Zusendung des Ausbildungsvertrags. (Vorbehaltlich bedeutet, dass erst das Polizeiliche Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorliegen müssen, wobei beide nicht älter als 3 Monate zu Beginn der Ausbildung sein dürfen).
- Der Vertrag wird rechtsgültig, wenn er von allen Beteiligten unterschrieben bei der Schule eingegangen ist.
Die Bewerbungsunterlagen schicken Sie uns bitte via E-Mail
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde
- Abschlusszeugnis der Sekundarstufe 1 oder gleichwertigem Schulabschluss.
- Bei Abiturienten auch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Für Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Raum gilt
- Die Bewerbungsunterlagen werden nur dann akzeptiert, wenn sie übersetzt und beglaubigt sind.
- Bei abweichenden Schulabschlüssen muss die Anerkennung vor Beginn der Ausbildung durch das staatliche Schulamt durch einen beglaubigten Gleichstellungsantrag nachgewiesen werden.
- Eine beglaubigte Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung muss dem Antrag beigefügt sein.
- Gute bis sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
Hinweis
- Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nur via E-Mail in einer pdf-Datei zu zusenden.
- Die Bearbeitung Ihrer uns zur Verfügung gestellten Bewerberdaten erfolgt gemäß der DSGVO.