Alle in Rheinland-Pfalz zum Zweck einer forensischen Blutalkoholbestimmung entnommenen Blutproben werden ausnahmslos in der Untersuchungsstelle für Blutalkohol am Institut für Rechtsmedizin untersucht. Die Untersuchungen erfolgen gemäß den gültigen Richtlinien für die Blutalkoholbestimmung für forensische Zwecke.
Auskünfte zu Untersuchungsergebnissen werden ausschließlich den Auftraggebern erteilt.
Keine Auskünfte an Privatpersonen!