Als Altersdiagnostik beim Menschen bezeichnet man die Bestimmung des Lebensalters. In der Forensik ist eine Altersbestimmung bzw. -schätzung von nicht identifizierten Leichnamen notwendig. Die forensische Altersdiagnostik wird allerdings auch von Behörden und Gerichten angefordert, um Menschen mit zweifelhaften Altersangaben nicht aus Altersgründen zu benachteiligen und rechtlich vom Lebensalter abhängige Verfahren korrekt durchführen zu können.
Die forensische Altersdiagnostik erfolgt nach den Leitlinien der AGFAD (Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik). Für die Durchführung einer solchen wird zwingend entweder ein richterlicher Beschluss oder der Auftrag einer Behörde (gemäß § 42f SGB VIII zur Altersschätzung (körperliche, radiologische und zahnärztliche Untersuchung) und vorab die schriftliche Einwilligung der zu begutachtenden Person und ggf. des Vormunds – die Untersuchung kann erst erfolgen, wenn die vorgenannte Einwilligung hier vorliegt) vorausgesetzt.
Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
Der/die zu Untersuchende ist mit einer mit der Problematik befassten Begleitperson und (falls benötigt) mit einem kundigem Dolmetscher, welchen Sie bitte selbstständig beauftragen müssen, falls keine ausreichenden Deutschkenntnisse bestehen, zu einem durch Sie telefonisch zu vereinbarenden Termin (Untersuchungen finden jeweils donnerstags statt) im Institut für Rechtsmedizin an die Pforte einzubestellen.
(Siehe Lageplan auf der Internetseite der Universitätsmedizin – das Institut befindet sich auf dem Plan unten links in der Ecke (Gebäude 908)).
Bitte beachten Sie, dass die zahnärztlichen Untersuchungen erst zwischen 15:30 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen werden – dies ist aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich.
Um absolute Pünktlichkeit wird gebeten, da sich sonst die nachfolgend geplanten Untersuchungen für weitere Auftraggeber verzögern.
Erfahrungsgemäß führt eine Ladung allein durch unser Institut häufig dazu, dass die Betroffenen nicht erscheinen.
Auf Grund der notwendigen Hinzuziehung weiterer Gutachter aus der radiologischen und zahnärztlichen Klinik der Universitätsmedizin ist mit dem Eingang des koordinierenden rechtsmedizinischen Gutachtens zur Altersbestimmung in etwa 4 Wochen ab Untersuchungstermin zu rechnen.
Jede Untersuchung setzt einen hohen organisatorischen Aufwand voraus. Deshalb bitten wir Sie, unumgängliche Terminänderungen spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei unentschuldigtem Terminausfall bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher erfolgter Terminabsage eine Ausfallgebühr im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erhoben wird. Bei Nichtwahrnehmung ist mit einer erneuten Terminvergabe erst deutlich später zu rechnen.
Ihren Beschluss/Auftrag richten Sie bitte (gerne auch per E-Mail) an:
Universitätsmedizin
der Johannes Gutenberg-Universität
Institut für Rechtsmedizin
Am Pulverturm 3
55131 Mainz
Ansprechpartner im Sekretariat:
Stefanie Hallmann
Telefon +49 (0) 6131 17-9519
Fax +49 (0) 6131 17-9520
E-Mail IRM-Altersdiagnostik@uni-mainz.de
AGFAD Ringversuchszertifikat Altersdiagnostik 2024 (Pdf , 190,7 KB)
AGFAD Ringversuchszertifikat Altersdiagnostik 2023 (Pdf , 189,9 KB)