Schwerbehindertenvertretung
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" – so ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
Doch mit diesem Satz ergeben sich Fragen wie beispielsweise „Wer ist schwerbehindert?“ oder „Was ist bei einer Stellenausschreibung und nachher bei der Stellenbesetzung zu beachten?“, „Welche Pflichten und Rechte hat der/die Schwerbehinderte und welche habe ich als Vorgesetzter/Arbeitgeber?“, die zu beantworten und von beiden Seiten zu beachten sind. Nicht zu vergessen ist auch die besondere Rechtsstellung, die Schwerbehinderten mit Tätigkeit im öffentlichen Dienst zuteilwird. Bei Fragen steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Schwerbehindertenvertretung Arbeitnehmer:innen

Silke Lau
Vertrauensperson für Schwerbehinderte im Klinikum
Geb. 505, 1. UG, Zi U424
Beauftragte des Arbeitgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten

Christina Klesy
Beauftragte des Arbeitgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten