Übersicht

Die Abteilung Strahlenschutz berät und unterstützt den Medizinischen Vorstand der Universitätsmedizin und den Präsidenten der Universität Mainz in seiner Funktionen als Strahlenschutzverantwortlicher. Der Leiter der Abteilung nimmt als Strahlenschutzbevollmächtigter die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahr.
Grundlage für die Tätigkeit der Abteilung Strahlenschutz ist das gesetzliche Regelwerk des Atomgesetzes und der daraus folgenden Röntgenverordnung sowie der Strahlenschutzverordnung.
Hierbei werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Sicherstellung der Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften.
  • Vermeidung jeder unnötigen Strahlenexposition von Menschen durch technische und organisatorische Maßnahmen.
  • Förmliche Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten.
  • Beratung und Unterstützung der lokalen Strahlenschutzbeauftragten in den Instituten und Kliniken in allen Fragen des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und Röntgenanlagen.
  • Organisation, Veranlassung und Kontrolle von besonderen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Röntgengeräten.
  • Hilfestellung und Überprüfung bei technischen Problemen an Röntgeneinrichtungen.
  • Die Abteilung Strahlenschutz hält den Kontakt bzw. verhandelt Aufträge und Anzeigen mit den Behörden.
  • Organisation und Durchführung der Personendosisüberwachung für strahlenexponierte Personen und Archivierung der Messergebnisse und Bescheinigungen.
  • Übernahme von übergeordneten Kontaminations- und Dosismessungen,  Messgerätekontrollen sowie Einsatz von Spezialgeräten.
  • Unterstützung und Kontrolle der zuständigen Strahlenschutzbeauftragten bei der Unterweisung und Einweisung von strahlenexponierten Bediensteten und Studierenden und der Erstellung von Strahlenschutzanweisungen.
  • Veranlassung und Kontrolle von ärztlichen Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen.
  • Veranlassung und Prüfung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten von Schutzeinrichtungen in Radionuklidlaboratorien und von Röntgeneinrichtungen.
  • Verfolgung und Bearbeitung von Mängeln und Behinderungen, die durch die lokalen Strahlenschutzbeauftragten oder durch andere Personen vor Ort gemeldet werden.

Kontakt

Dr. Peter Sattelberger

06131-17 9136

sattelbe@uni-mainz.de

Leitung

 

Heike Jelonek

06131-17 9325

hjelonek@uni-mainz.de

Sekreteriat