Warteliste und Verteilung

Der überwiegende Teil der auf eine Nierentransplantation wartenden Patienten (ca. 70 %) erhält Nieren von Verstorbenen. Eine Lebendnierentransplantation erhalten ca. 30% der Patienten.
Die Zahl der Organspender ist jedoch in Deutschland bei weitem nicht ausreichend, so dass in der Regel lange Wartezeiten entstehen. Zahlreiche Organisationen sind darum bemüht, die Zahl der gespendeten Organe zu erhöhen, um eine Nierentransplantation zu ermöglichen. Um dem Mangel an Spenderorganen zu begegnen, war es erforderlich, Regelungen für die Organverteilung (Organallokation) festzulegen.
Das Transplantationsgesetz legt fest, dass alle Transplantate nach Dringlichkeit und Erfolgsaussichten zu verteilen sind. Diese Grundprinzipien wurden in konkrete Regeln umgesetzt und traten im Sommer 2000 in Kraft. Alle in Deutschland wartenden Patienten sind absolut gleich zu behandeln und in eine gemeinsame Warteliste aufzunehmen. Es werden Punkte nach einem festgelegten Prinzip vergeben. Wer die meisten Punkte hat, erhält das Transplantat. Die Zuteilung eines Transplantats von einem hirntoten Spender ist nur über dieses Regelwerk möglich und berücksichtigt im Wesentlichen die medizinische Dringlichkeit und die Wartezeit.
Um eine Niere zu erhalten, ist die Aufnahme auf die Warteliste eines Transplantationszentrums erforderlich. Voraussetzungen hierzu sind: 

  • eine nicht rückbildungsfähige, angeborene oder erworbene Erkrankung der Nieren, die eine Dialysebehandlung (bereits oder in Kürze) erforderlich macht
  • ein chronisches Versagen eines Nierentransplantats

Ablauf zur Aufnahme auf die Warteliste

Sind diese ersten Kriterien erfüllt, ist der Ablauf dann wie folgt:

1. Schritt: ausführliches Aufklärungsgespräch Risiken und Aussichten der Transplantation

  • operative Vorgehensweise und Risiken
  • medizinische, soziale und psychische Auswirkungen
  • Medikation (u.a. Immunsuppression, Nebenwirkungen)
  • Notwendigkeit und regelmäßiger Kontrolluntersuchungen nach der Transplantation

 2. Schritt: eingehende Voruntersuchung 

  • körperliche Untersuchung
  • umfangreiche Blutuntersuchungen
  • Untersuchung des Herz-, Kreislaufsystems
  • Untersuchungen der Lungenfunktion
  • Ggf. Magen-/Darmspiegelung
  • Untersuchung der Becken-/Beingefäße
  • Ultraschall des Bauches (ggf. auch Computertomographie/Kernspintomographie)
  • Untersuchung auf psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen

Über den Umfang der Untersuchungen und mögliche zusätzliche diagnostische/therapeutische Verfahren wird individuell entschieden. Die Untersuchungen können heimatnah oder nach Absprache in unserem Zentrum durchgeführt werden.

 

3. Schritt: Aufnahme auf die Warteliste des Transplantationszentrums
Sind alle Untersuchungen abgeschlossen, werden die Ergebnisse zusammengestellt und be-wertet. Innerhalb der Nierentransplantationskonferenz, die sich aus einem Transplantation-schirurgen, einem Nephrologen sowie einem unabhängigen Arzt zusammensetzt, wird entschieden, ob der Patient auf die Warteliste aufgenommen wird. Eventuell werden zusätzliche Fachärzte (z.B. Psychosomatik) hinzugezogen, um die Möglichkeit zur Aufnahme auf die Warteliste zu beurteilen.

 

Während der Wartezeit

Es erfolgen regelmäßige Kontrolle durch den betreuenden Nephrologen und die Übermittlung der Befunde an das Transplantationszentrum (ca. alle 3 Monate). In einigen Fällen werden die Patienten nach längeren Zeiträumen eingeladen, sich zur Verlaufskontrolle im Transplantationszentrum vorzustellen.
Falls der Patient nicht transplantabel ist (Krankheit, Nichterreichbarkeit wegen einer Reise, fehlende Zustimmung, u.s.w.) muss dies dem Transplantationszentrum sofort mitgeteilt werden. Der Patient muss seinen Status auf der Warteliste immer kennen (transplantabel/nicht-transplantabel) und rund um die Uhr an allen Wochentagen erreichbar sein. Aus diesem Grund sollte ein Patient eine Veränderung seiner Telefonnummern sofort dem Transplantationszentrum mitteilen. Auf Nikotinkonsum bzw. übermäßigen Alkoholkonsum muss verzichtet werden.