Fragen und Antworten zum Thema "Körperspende"
Wir möchten an dieser Stelle eine Reihe von Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit dem Thema „Körperspende“ wichtig sind und deshalb immer wieder gestellt werden. Darüber hinaus steht Ihnen das Institut für Anatomie gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, z. B. per E-Mail oder telefonisch (06131 - 39-22722).
Die Körperspende nach dem Tode
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Wofür wird die Körperspende benötigt?
Die Körperspende ist für die medizinische Ausbildung und für die medizinische Wissenschaft unentbehrlich. Das Institut für Anatomie hat die Aufgabe künftigen Ärzten Kenntnisse über den Aufbau des menschlichen Körpers zu vermitteln. Diese sind eine unerlässliche Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander lassen sich nur unzureichend aus Büchern und Bildern erfassen. Daher ist das praktische Arbeiten an einem Verstorbenen im Präparierkurs der wichtigste Teil der anatomischen Ausbildung. Im Kurs lernen die Medizinstudierenden die Körperregionen und Organe kennen, indem sie die Strukturen selbst aufsuchen und im wahrsten Sinne des Wortes „begreifen“. Zusätzlich finden in unserem Institut anatomische (Operations-)Kurse statt. In diesen Kursen bereiten sich Ärzte und Mitarbeitende medizinnaher Berufe auf Operations- und Untersuchungstechniken vor, die sie später bei den Patienten anwenden. Dabei werden nicht nur bekannte Techniken vermittelt, sondern auch neue Operations- und Untersuchungsverfahren entwickelt und getestet. Zudem finden Untersuchungen statt, die der medizinischen Wissenschaft dienen. Aus diesen Gründen ist das Institut für Anatomie denjenigen Menschen, die bereit sind ihren Körper nach dem Tod der medizinischen Ausbildung, Weiterbildung und Forschung zur Verfügung zu stellen, außerordentlich dankbar. Wir achten selbstverständlich auf einen angemessenen und würdevollen Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Körpern.
2. Was ist der Unterschied zwischen den Untersuchungen in der Anatomie, der Pathologie und der Rechtsmedizin?
Die Untersuchungen, die am Institut für Anatomie durchgeführt werden, dienen ausschließlich der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal und der Wissenschaft. Hingegen ist es das Ziel der pathologischen oder rechtsmedizinischen Institute, die Todesursache des Verstorbenen festzustellen oder krankhafte Veränderungen des Körpers zu erfassen. Wenn die Feststellung chronischer Leiden (z. B. Staublunge als Berufskrankheit) oder der Todesursache aus versicherungsrechtlichen oder rechtsmedizinischen Gründen wichtig ist, müsste Ihr Leichnam einer pathologischen oder rechtsmedizinischen Sektion zugeführt werden.
3. Was ist der Unterschied zwischen einer Organspende und einer Körperspende?
Bei der Organspende werden einzelne Organe zur Transplantation für schwerkranke Patienten verwendet. Bei der Körperspende hingegen wird der komplette Körper konserviert und für die Lehre, Forschung und Weiterbildung eingesetzt. Nach dem Eintritt des Todes kann der Körper entweder für die Organspende oder die Körperspende dienen; beides gleichzeitig ist nicht möglich. Durch die Entnahme von Organen bei der Organspende werden große Gefäße durchtrennt (Ausnahme ist die Entnahme der Hornhaut des Auges). Das hat zur Folge, dass sich die Konservierungsflüssigkeit nicht mehr ausreichend im Körper verteilt und der Leichnam nicht in den Zustand versetzt werden kann, der für den Zweck der Körperspende erforderlich ist. Besitzt ein Körperspender einen Organspenderausweis und kommt nach dem Versterben als Organspender infrage, hat die Organspende Vorrang vor der Körperspende.
Sollte jedoch keine Organspende möglich sein (z. B. aufgrund von Vorerkrankungen des Spenders), kann die Überführung des Leichnams in das Institut für Anatomie erfolgen.
4. Wer kann seinen Körper zur Verfügung stellen?
Ein Körperspender muss schon zu Lebzeiten seinen Körper dem Institut für Anatomie vermacht haben. Dies setzt die uneingeschränkte Einwilligungsfähigkeit des Spenders voraus. Eine Registrierung als Körperspender ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Eine obere Altersgrenze für die Körperspende gibt es nicht, da sich der prinzipielle Bau des Körpers auch im fortgeschrittenen Alter nicht ändert. Der Körperspender muss seinen ständigen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
5. Ich lebe außerhalb von Rheinland-Pfalz und möchte trotzdem Spender in Mainz werden. Was gibt es zu beachten?
Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz leben, ist eine Registrierung als Körperspender bei uns leider nicht möglich. Da jedes Bundesland über eigene Universitätskliniken mit Anatomischen Instituten und dazugehörigem Körperspendewesen verfügt, haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Einrichtungen Ihres Bundeslandes zu informieren.
6. Wie melde ich mich zur Körperspende an?
Für die Registrierung als Körperspender benötigen wir einen von Ihnen persönlich unterschriebenen Brief, in dem Sie Ihre Absicht erklären, Körperspender sein zu wollen. Dieser Brief muss möglichst direkt zu Beginn eines Kalenderjahres bei uns im Institut eingehen und deutlich erkennbar mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse versehen sein. Wenn es uns möglich ist, Sie als Spender anzunehmen, senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zurück. Diese füllen Sie bitte handschriftlich aus und versehen Sie dann mit Ihrer Unterschrift und dem Datum.
Sie erhalten von uns folgende Vordrucke:
- Verfügung zur Körperspende: Hier soll die Adresse einer Person eingetragen werden, die für uns Hauptansprechpartner ist. Diese Person sollte durch ihren Verwandtschaftsgrad oder eine erteilte Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, berechtigt sein, nach Ihrem Versterben die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Person verpflichtet sich, uns die Sterbeurkunde und den nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung zukommen zu lassen. Außerdem können Sie weitere Personen mit Kontaktadressen benennen, die wir in Ihrem Namen zur Trauerfeier und Beisetzung einladen sollen. Sollten die benannten Personen ihre Adresse ändern, bitten wir Sie, uns die neue Anschrift mitzuteilen, damit wir stets die aktuellen Kontaktdaten in unseren Unterlagen haben.
- Merkblatt zur Körperspende: Es enthält alle relevanten Informationen.
- Informationen zum Datenschutz und Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial: Hiermit geben Sie uns Ihr Einverständnis zur zweckgebundenen Verarbeitung Ihrer Daten. Für Vorlesungen, Fortbildungen und Forschungszwecken ist es in einzelnen Fällen notwendig, Bildmaterial anzufertigen. In dem Vordruck werden Ihnen Einzelheiten zur Anfertigung dieses Bildmaterials und der Speicherung dieser Daten erklärt. Ebenso erklären Sie sich einverstanden, dass wir, nach Ihrem Ableben, Kontakt mit Ihrem Hausarzt aufnehmen dürfen, um für die Körperspende relevante Gesundheitsdaten abzufragen. Bitte füllen Sie diesen Bogen aus und unterschreiben ihn.
Senden Sie bitte die ausgefüllte Verfügung und die weiteren ausgefüllten Vordrucke an:
Institut für Anatomie
Frau Bettina Wiechers-Schmied
Johann-Joachim-Becher-Weg 13
55128 Mainz
Sie erhalten dann von uns einen Spenderausweis, den Sie stets bei sich führen sollten, am besten in der Brief- oder Handtasche. Eine Kopie Ihrer Verfügung sollten Sie zu Ihren Personalpapieren geben, die zweite Kopie übergeben Sie z. B. Ihrem behandelnden Arzt oder dem von Ihnen benannten Hauptansprechpartner, den Sie in der Verfügung benannt haben. Setzen Sie bitte auch Ihre Angehörigen sowie eventuell die Sie betreuenden Pflegepersonen von Ihrer Absicht in Kenntnis.
7. Kann die Letztwillige Verfügung widerrufen werden?
Die Verfügung zur Körperspende ist kein Vertrag, sondern eine Absichtserklärung, die ohne Nennung von Gründen jederzeit von beiden Seiten aus rückgängig gemacht werden kann. Um Ihre Verfügung über die Körperspende zu widerrufen, bedarf es einer formlosen, von Ihnen unterschriebenen schriftlichen Nachricht an uns. Wir bestätigen Ihnen den Widerruf und vernichten alle Unterlagen, die uns von Ihnen vorliegen. Alle elektronisch gespeicherten Daten werden gelöscht.
8. Wird die Körperspende vergütet?
Die Körperspende wird nicht vergütet. Ein Verkauf des Körpers (oder von Organen) zu Lebzeiten oder der Erhalt einer finanziellen Entschädigung ist aus ethisch-moralischen, juristischen wie auch aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
9. Welche Kosten fallen an?
Bei einer Übernahme des Leichnams in das Institut für Anatomie übernimmt die Universitätsmedizin Mainz folgende Kosten:
Überführung des Leichnams vom Sterbeort in das Institut für Anatomie innerhalb unseres Einzugsgebietes, vorübergehende Kühlung des Leichnams an Wochenenden oder an Feiertagen vor der Überführung in unser Institut, Einäscherung, Kosten für die Urne, die Urnengrabstelle, die gemeinsame Gedenkfeier, die Beisetzung auf dem Waldfriedhof in Mainz-Mombach, sowie die Grabplakette mit Namen.
Folgende Kosten werden nicht von der Universitätsmedizin Mainz übernommen:
Amtliche Gebühren (z. B. das Ausstellen der Sterbeurkunde), falls individuell gewünscht, die Kosten für die Anschaffung einer eigenen Grabstätte, die Kosten für die private Beisetzung in der eigenen Grabstätte sowie deren Pflege.
Wir behalten uns vor, die finanziellen Regelungen – abhängig von der Entwicklung der Bestattungskosten – zu ändern. Wir werden Sie natürlich von eventuellen Änderungen in Kenntnis setzen.
10. Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz ändere?
Sollte sich Ihre Wohnadresse ändern, bitten wir Sie um schnellstmögliche Benachrichtigung. Wenn Sie innerhalb von Rheinland-Pfalz umziehen, registrieren wir Ihren neuen Wohnsitz.
Bei Umzug in ein Gebiet außerhalb von Rheinland-Pfalz kann die Registrierung als Körperspender leider nicht aufrechterhalten werden.
11. Wie gelangt mein Körper in das Institut für Anatomie?
Im Todesfall ist das Institut für Anatomie unter der Telefonnummer 06131 39 22722 (Frau Wiechers‑Schmied) durch Angehörige, das Krankenhaus, das Altersheim oder den Hausarzt innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Diese Telefonnummer ist zu normalen Arbeitszeiten zu erreichen. Tritt der Tod außerhalb unserer Arbeitszeiten, an einem Wochenende oder einem Feiertag ein, beachten die Anrufer bitte den jeweiligen Ansagetext auf dem Anrufbeantworter des Instituts.
12. Welche Voraussetzungen bestehen für die Annahme einer Körperspende nach dem Versterben?
Grundsätzlich kommt die Körperspende nur dann zustande, wenn
- sich die verstorbene Person zu Lebzeiten bei voller Einwilligungsfähigkeit als Körperspender registriert hat;
- ein Bedarf seitens der Anatomie gegeben ist und die vorhandenen Kapazitäten die Annahme erlauben;
- sich die Körperspende für den anatomischen Unterricht eignet;
- keine Gründe vorliegen, die eine Körperspende ausschließen (siehe Punkt 13).
13. Wann kann eine Körperspende nach dem Versterben nicht angenommen werden?
Prinzipiell können Körperspenden ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden!
Mögliche Gründe, die zu einer Ablehnung führen, sind z. B.:
- Vorliegen einer hochinfektiösen, meldepflichtigen Erkrankung (z. B. Tuberkulose, HIV, Virushepatitis) oder Infektionen mit anderen, ähnlich schweren übertragbaren Krankheiten
- Vorliegen erheblicher anatomischer Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen
- Frische Operation mit nichtverheilter Wundfläche oder massive innere Blutungen
- Entnahme von Organen für eine Organtransplantation
- Freitod und ungeklärte Todesursache, die eine Beschlagnahmung des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft bis zur Klärung der Todesursache zur Folge hat
- Eine in der Rechtsmedizin oder der Pathologie vorgenommene Leichenöffnung
- Ein zu niedriges oder zu hohes Körpergewicht (≥ 90 kg, BMI ≤ 18 oder ≥ 30)
- Körpergröße ≥ 190 cm
- Verspätete Meldung des Todes und Anzeichen von Fäulnis
- Wenn der Tod an einem Ort eintritt, der außerhalb des Einzugsbereichs der Anatomie (Rheinland-Pfalz) liegt
Um beurteilen zu können, ob wir Ihren Körper nach dem Versterben annehmen können, ist eine Einsicht in den nicht vertraulichen Teil des Leichenschauscheins erforderlich, in der die Ursache des Versterbens und ggf. bekannte Vorerkrankungen dokumentiert sind. Wir bitten Sie daher, uns durch Ihre Unterschrift den Zugriff auf den nicht vertraulichen Teil des Leichenschauscheines zu gewähren.
Dieser Teil wird verpflichtend für die Überführung, die Präparation und die Kremation benötigt. Diese Informationen werden für Unterrichtszwecke eingesetzt, sodass den Studierenden ermöglicht wird, veränderte anatomische Verhältnisse in Beziehung zu etwaigen Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen zu bringen.
14. Was passiert, wenn die Körperspende nicht angenommen werden kann?
Sollte eine Körperspende nicht angenommen werden können, müssen die sorgepflichtigen Personen nach der aktuellen Fassung des Rheinland-Pfälzischen Bestattungsgesetzes die Beisetzung selbst veranlassen (https://mwg.rlp.de/fileadmin/15/Abteilung_2_Gesundheit/Bestattungsgesetz/BestattG_RP_2025.pdf).
15. Welche Formalitäten sind nach dem Tode zu erledigen?
Allgemein: Nach dem Versterben sind zahlreiche Formalitäten zu erledigen, z. B. muss eine Sterbeurkunde bei dem Standesamt Ihres Sterbeorts beantragt werden. Diese wird z. B. für die Abmeldung von der Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung oder Bank und Finanzamt sowie für das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht benötigt. Antragsberechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Bitte besprechen Sie mit den Personen Ihres Vertrauens, wer sich um Ihren Nachlass kümmert oder lassen Sie sich von einem Bestatter beraten.
Die Körperspende betreffend: Um zur gegebenen Zeit die Einäscherung und Bestattung vornehmen zu können, benötigen wir eine Sterbeurkunde und den nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung. Bitte besprechen Sie mit dem in der „Verfügung zur Körperspende“ benannten Hauptansprechpartner, dass dieser uns ein Exemplar der Sterbeurkunde und den nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung zusendet. Alternativ kann diese Aufgabe im Rahmen eines Vorsorgevertrags durch einen Bestatter Ihrer Wahl übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass keine Formalitäten seitens der Anatomie übernommen werden können, die nicht unmittelbar mit der Bestattung in Zusammenhang stehen.
16. Wie lange verbleibt mein Körper im Institut für Anatomie?
Aufgrund der erforderlichen Konservierung des Körpers, sowie der für die Studien notwendigen Zeit, verbleibt der Leichnam in der Regel bis zu vier Jahre in der Anatomie; Abweichungen sind ggf. möglich. Erst nach dieser Zeitspanne können eine Feuerbestattung und die Beisetzung der Urne erfolgen. Informieren Sie bitte Ihre Angehörigen ausdrücklich über diesen sie oft belastenden Umstand.
17. Was geschieht mit dem Körper nach seiner Verwendung im Institut für Anatomie?
Wenn Ihr Körper nach Ihrem Versterben in die Anatomie überführt wurde, ist das Institut für Anatomie Besorger der Bestattung. Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- Wir veranlassen die Feuerbestattung und die Urnenbeisetzung. Im Regelfall erfolgt die Beisetzung auf einem Urnenfeld des Waldfriedhofs in Mainz-Mombach. Dieses Urnenfeld ist mit kleinen Gedenktafeln versehen. Ihre Angehörigen werden von uns, sofern Sie es wünschen, rechtzeitig über den Beisetzungstermin informiert und können dem Gedenkgottesdienst und der Beisetzung beiwohnen.
- Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in einer eigenen Grabstätte entscheiden. Sollten Sie eine Beisetzung der Urne auf einer eigenen Grabstätte wünschen, so muss diese von den Angehörigen geregelt werden (finanziell und organisatorisch, vgl. Punkt 9). Für die Überführung der Urne benötigen wir eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung, die für den Friedhof Ihrer Wahl zuständig ist, aus der hervorgeht, dass ein Grabplatz zur Verfügung steht. Legen Sie diese Wünsche bitte in Ihrer Verfügung fest.
- Sie haben auf Grund des neuen Rheinland-Pfälzischen Bestattungsgesetzes auch die Möglichkeit, Ihre Asche einer in Ihrer Totenfürsorgeverfügung benannte Person aushändigen zu lassen. Diesem Wunsch dürfen wir nur entsprechen, wenn uns die Totenfürsorgeverfügung vorliegt und wir die darin benannte Person erreichen können.
- Wenn Sie der Ausbildung junger Ärzte in besonderer Weise dienen wollen oder aus anderen Gründen keinen Wert auf die Bestattung nach Ablauf der vier Jahre legen, können Sie uns Ihren Körper auch als Dauerspende zur Verfügung stellen. Er verbleibt dann langzeitig in der Anatomie und wird ggf. erst viele Jahre später feuerbestattet. Die Urne würde dann im Rahmen der jährlichen Trauerfeier anonym beigesetzt. Dies ermöglicht uns die Herstellung von dauerhaften anatomischen Präparaten, die für Ausbildungs- und Fortbildungszwecke des Instituts benötigt werden
18. Was passiert mit meinen Daten?
Das Institut für Anatomie verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Registrierung als Körperspender. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Zugriff auf die Daten erhalten ausschließlich diejenigen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben benötigen. Ihre Daten bleiben gespeichert, so lange dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Sie sind jederzeit berechtigt, über Ihre Daten Auskunft zu erlangen und unrichtige Daten berichtigen oder ihre Verarbeitung einschränken zu lassen (Art. 15, 16 und 18 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung). Falls Sie die Datenverarbeitung für rechtswidrig halten, können Sie Beschwerde beim Rheinland-Pfälzischen Datenschutzbeauftragten erheben (Art. 77 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, § 55 des RLP Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes). Darüber hinaus sind Sie berechtigt, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen und die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wobei die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt (Art. 7 Abs. 3 und Art. 17. EU-DSGVO). Ferner können Sie verlangen, Ihre Daten in portabler Form übermittelt zu bekommen oder an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen (Art. 20 EU-DSGVO). Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Universitätsmedizin Mainz, Der Datenschutzbeauftragte, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz, E-Mail: datenschutz@unimedizin-mainz.de
19. Wen kann ich bei Fragen zur Körperspende kontaktieren?
Ansprechpartner für die Körperspende ist:
Institut für Anatomie
Frau Bettina Wiechers-Schmied
Johann-Joachim-Becher-Weg 13
55128 Mainz
Telefon: 06131 39 22722
E-Mail: wiechers@uni-mainz.de