Patientenverfügung
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz von 2005 "Vorsorge vor Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" hat das Ethikkomitee der Universitätmedizin Mainz eine Patientenverfügung für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (hier als .pdf-Datei) (PDF 201,8 KB) sowie (hier als word-Datei) erarbeitet, die erstmals im Januar 2016 vom Vorstand der Universitätsmedizin beschlossen und inzwischen mehrfach aktualisiert wurde. Diese Patientenverfügung können Sie (jedermann) gerne für Ihre private Benutzung ausdrucken und ausfüllen.
Dazu gibt es zu Ihrer Information eine am 28.1.2017 vom Vorstand der Universitätsmedizin Mainz beschlossene Leitlinie (PDF 165,0 KB)und die dazugehörige Anlage (PDF 248,8 KB).
Des Weiteren finden Sie hier das am 18.6.2009 beschlossene Gesetz über Patientenverfügungen (PDF 1,8 MB).
Weitere von der Universitätsmedizin erarbeitete Leitlinien finden Sie auf unserer entsprechenden Seite, zum Beispiel die Patientenverfügung für die Notfallbehandlung, die "Patientenanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (PDF 57,2 KB)".