Zulassungsvoraussetzungen

Für die Fachweiterbildung für Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie

  • ein Jahr Berufserfahrung nach der grundständigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege; davon mindestens ein halbes Jahr fachspezifische Erfahrung in der Intensivversorgung im innerklinischen Bereich und/oder in der anästhesiologischen Versorgung im innerklinischen Bereich


      oder

  • zwei Jahre Berufserfahrung nach der grundständigen Ausbildung in der Altenpflege, davon mindestens ein Jahr fachspezifische Erfahrung in der Intensivversorgung im innerklinischen Bereich und/oder in der anästhesiologischen Versorgung im innerklinischen Bereich
Für die Fachweiterbildung für Neonatologische und Pädiatrische Intensivpflege

  • ein Jahr Berufserfahrung nach der grundständigen Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, davon mindestens ein halbes Jahr fachspezifische Erfahrung in der neonatologischen oder pädiatrischen Intensivversorgung im innerklinischen Bereich


      oder

  • zwei Jahre Berufserfahrung nach der grundständigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, davon mindestens ein Jahr fachspezifische Erfahrung in der neonatologischen oder pädiatrischen Intensivversorgung im innerklinischen Bereich.
Für die Fachweiterbildung Operative Funktionsbereiche:

  • Nachweis einer mindestens sechsmonatigen fachspezifischen Tätigkeit in einer Operationsabteilung oder Ambulanz oder Endoskopie
Für die Fachweiterbildung Psychiatrische Pflege:

  • Nachweis einer mindestens zwölfmonatigen fachspezifischen Tätigkeit in der Pflege psychisch oder psychosomatisch kranker Menschen


Die fachspezifische Tätigkeit kann in einer anderen Klinik erfolgen.