Wichtiger Hinweis
Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall unverzüglich vor Unterrichts- oder Dienstbeginn sowohl in der Weiterbildungsstätte als auch an Ihrer Einsatzstelle ab:
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In der Weiterbildungsstätte ausschließlich über das Online-Formular.
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In der Einrichtung telefonisch gemäß den dort geltenden Regelungen.
Vor der Wiederaufnahme der Arbeit ist eine Gesundmeldung notwendig – auch dann, wenn das Ende der Krankschreibung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Vielen Dank