Präambel

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In Deutschland herrscht, ähnlich wie bei der Organspende, auch bei der Hornhautspende ein Engpass. Zwar sind die Spendekriterien weniger stark eingeschränkt (die Spende ist bis 72 Stunden nach dem Versterben möglich und es gibt nur wenige Kontra-Indikationen zur Spende). Auf der anderen Seite sind aber deutlich mehr Patienten auf Wartelisten für eine Hornhauttransplantation gemeldet als bei der Organtransplantation. Entsprechend wird geschätzt, dass jährlich auf Grund des Spendemangels 4.000-5.000 Hornhauttransplantationen nicht durchgeführt werden können. So kommt es, dass zwischen 500 und 1000 Transplantate aus dem Ausland „importiert“ werden müssen. Dabei ist erwiesen, dass mit einfachen organisatorischen Mitteln dieser Notstand behoben werden könnte.

Die Hornhautbank des Landes Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, regional wie überregional für eine Versorgung aller bedürftiger Patienten mit Hornhauttransplantaten zu sorgen. Die Aufgaben der Hornhautbank umfassen den Aufbau von Strukturen, die die Hornhautspende unterstützen, Kontaktaufnahme mit Angehörigen Verstorbener, Durchführung der Hornhautspende, Begutachtung der gespendeten Hornhäute anhand höchster Qualitätsstandards und die Weiterleitung zur Transplantation. Innerhalb der Universitäts-Augenklinik Mainz unterstützt die Hornhautbank auch die Verbesserung der Operations- und Behandlungsmethoden rund um die Hornhautverpflanzung.