Hornhautentnahme

entnahme

Zur Entnahme der Spenderhornhaut genügt in den meisten Fällen die Entnahme einer Scheibe mit einem Durchmesser von 15 mm, bestehend aus Hornhaut und Lederhaut. Nur in Ausnahmefällen wird eine Entnahme des gesamten Auges vorgenommen. Während der Entnahme wird in besonderem Maße auf die Einhaltung der Pietät geachtet. Nach der Entnahme werden die Augenlider verschlossen, sodass man dem Verstorbenen nicht ansieht, dass eine Spende durchgeführt wurde. Selbstverständlich ist eine Abschiednahme auch nach Durchführung der Hornhautentnahme noch möglich. Zwar kann eine Hornhautspende grundsätzlich noch bis zu 72 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden, jedoch sinkt auf der anderen Seite die Wahrscheinlichkeit für eine Verwendung der Spende mit jeder Stunde, die man verstreichen lässt.