Hinweise für gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind werden wir Ihre Krankenhausbehandlung direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Bitte legen sie dazu bei ihrer Aufnahme ihre Krankenversichertenkarte vor.

Selbstverständlich können Sie, je nach Verfügbarkeit, unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Sollten Sie für diese zusatzversichert sein, rechnen wir die bei stationärer Behandlung in Anspruch genommenen Wahlleistungen gerne direkt mit Ihrer Zusatzversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass wahlärztliche Leistungen von den liquidationsberechtigten Ärzten selbst abgerechnet werden. Nähere Informationen zu wahlärztlichen Leistungen erhalten sie im betreffenden Chefarztsekretariat. Unser weiteres Wahlleistungsangebot finden Sie im Kapitel "Wahlleistungen". Nähere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten Ihrer stationären Behandlung finden Sie im Kapitel "Benutzerentgelte".

Bitte beachten Sie auch, dass Sie als gesetzlich Versicherter für stationäre Krankenhausaufenthalte Zuzahlungspflichtig sind. Die Zuzahlung für ambulante Behandlungen (Praxisgebühr, Notfallgebühr) wurde zum  01.01.2013 abgeschafft.

Prinzipiell ist eine kassenärztliche ambulante Versorgung in unserem Klinikum (mit Ausnahme der zahnmedizinischen Leistungen) nur gegen Vorlage eines gültigen Überweisungsscheines möglich.

Bei einer stationären Behandlung ist gemäß §39 Abs.4 SGB V von Versicherten vom Beginn der stationären Krankenhauspflege an, für längstens 28 (achtundzwanzig) Tage innerhalb eines Kalenderjahres, je Kalendertag eine Eigenbeteiligung von zur Zeit 10,-- € an das Krankenhaus zu zahlen.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei teilstationären Krankenhauspflege
  • bei Wöchnerinnen (Entbindungsanstaltspflege = Entbindungstag + 6 Tage)
  • bei Arbeitsunfällen (BG-Behandlung)

Ihre Krankenkasse meldet uns die zuzahlungspflichtigen Tage. Sie erhalten über die zu leistende Zuzahlung eine Rechnung von uns. Bitte überweisen Sie den Zuzahlungsbetrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter Angabe des Verwendungszwecks.