Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufige Fragen bei gesetzlich versicherten Patienten

- Wie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) korrekt ausgefüllt?
- Was muß dabei alles beachtet werden?
- Wie vermeidet man formelle Fehler?
Um das korrekte Ausfüllen einer Heilmittelverordnung zu vereinfachen, kann die folgende Ausfüllhilfe dienen (ausschließlich GKV-Bereich):

Heilmittelverordnung Ausfüllhilfe (Pdf , 53,0 KB)


- Warum kontrollieren wir die Rezepte bei gesetzlich versicherten Patienten?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben uns verpflichtet Ihr Rezept zu prüfen.
Tun wir dies nicht, so ist die Erstattung unserer erbrachten Leistungen gefährdet.
Stellen wir bei der Prüfung formelle Fehler fest, so müssen wir diese vom ausstellenden Arzt korrigieren lassen, um die Erstattung nicht zu gefährden. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir Ihnen in diesem Fall Ihr Rezept zum Ändern durch den Arzt nochmals mitgeben.


- Wo ist geregelt, daß ich einen Eigenanteil an der Therapie zu entrichten habe?
Das Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, wieviel Patienten bei einer Heilmittelverordnung zuzahlen müssen. Nach §61 SGB V beträgt die Zuzahlung

  • 10 Prozent der Behandlungskosten sowie
  • 10 Euro je Verordnungsblatt

Kinder + Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres prinzipiell von Zuzahlungen befreit. Gesetzlich Versicherte haben jedes Kalenderjahr bis zu einer Belastungsgrenze Zuzahlungen zu leisten. Diese Belastungsgrenze ist in §62 SGB V definiert in Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens. Chronisch kranke Menschen können sich schon bei einer Belastung von 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens von der Zuzahlung bei ihrer Krankenkasse befreien lassen.