Kann man sich freiwillig zur Teilnahme an dem Projekt melden?
Das ist leider nicht möglich. Eine Studienteilnahme setzt voraus, dass man explizit per Post zu einer Teilnahme eingeladen wird. Ziel ist es, wissenschaftlich belastbare Aussagen über COVID-19 in Rheinland-Pfalz zu treffen. Um diese Repräsentativität zu gewährleisten, werden Teilnehmende ausschließlich nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Es ist daher leider nicht möglich Personen auf Wunsch in die Studie einzuschließen.
Welche Schnelltests werden angewendet?
Bei den verwendeten Schnelltests handelt sich um CE-zertifizierte SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Verino® Pro Corona Antigen Selbsttest; 99,13% Sensitivität, 100% Spezifität). Zur Probenentnahme wird ein Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich genommen.
Was bringt eine Teilnahme?
Teilnehmende leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Beitrag für die Untersuchung des App-basierten Surveillance und Frühwarninstruments für die Bevölkerungsgesundheit. Ihre Unterstützung ermöglicht es, die App als Kommunikationsmittel auch hinsichtlich zukünftiger Gefährdungslagen der Bevölkerungsgesundheit zu entwickeln und zu bewerten. Damit tragen Teilnehmende von SentiSurv RLP letztendlich auch zum Wohl der Allgemeinheit bei.
Wie lange läuft das Projekt?
Der individuelle SARS-CoV-2 Infektionsstatus für die erste Beobachtungsphase von SentiSurv RLP wurde bis Ende April, 30.04.2023 regelmäßig erfasst. Die zweite Phase ist im Juni 2023 gestartet und lief bis zum 31. Dezember 2023. Die dritte Phase hat von Januar 2024 bis Ende März 2024 stattgefunden.
Kostet die Teilnahme etwas?
Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Die Schnelltests werden den Teilnehmenden kostenlos zur Verfügung gestellt und per Post an ihre Wohnadresse geschickt. Der Download der SentiSurv RLP-App ist ebenfalls kostenfrei. Die Teilnahme an SentiSurv RLP ist ehrenamtlich und auf freiwilliger Basis. Aus diesem Grund gibt es keine Aufwandsentschädigung.
Kann die Einwilligung widerrufen werden?
Die Teilnahme an SentiSurv RLP ist freiwillig. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich widerrufen werden, ohne dass den Teilnehmenden daraus ein Nachteil entsteht.
Wie ist das Vorgehen bei einem positiven Schnelltest?
Bei einem positiven Antigen-Schnelltestet auf das SARS-CoV-2 Virus bitten wir darum, weiterhin regelmäßig Tests durchzuführen. Es ist sinnvoll einen positiven Antigen-Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigen zu lassen, allerdings besteht nun kein Anspruch mehr auf einen kostenlosen PCR-Test. Sollte dennoch ein PCR-Test durchgeführt werden, bitten wir darum, das Ergebnis in der App unter "zusätzlichen Test melden" einzutragen.
Was passiert mit den Daten der Teilnehmenden?
Der Umgang mit personenidentifizierenden Daten und den medizinisch erhobenen Daten entspricht den Vorgaben der geltenden Datenschutzgesetze. Die Studienunterlagen wurden vor Beginn der Erhebung von der unabhängigen Ethikkommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und dem Datenschutzbeauftragten der Universitätsmedizin Mainz geprüft und positiv bewertet. Im Rahmen der Projektdurchführung werden die ethischen Prinzipien der Deklaration von Helsinki sowie die Leitlinie für „Gute epidemiologische Praxis“ (GEP) eingehalten. Alle Mitarbeiter*innen von SentiSurv RLP unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und/oder sind nach §5 BDSG/§8 LDSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
Das Projekt wird von der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Auftrag vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz durchgeführt.