Unterlagen zum Auslandstertial
Zwingend erforderliche Unterlagen zum Erhalt der Äquivalenzbescheinigung vor Antritt des Auslandstertials im PJ
- Der schriftliche Nachweis über Beginn und Ende des Auslandsaufenthaltes
- Schriftlicher Nachweis der Zugehörigkeit des Lehrkrankenhauses zu einer Universität
- Schriftlicher Nachweis der Bettenanzahl des Lehrkrankenhauses
- Vorlage eines Lehrplanes, aus dem folgendes eindeutig ersichtlich sein muss:
- Bei einem Auslandsaufenthalt von 8 Wochen müssen mindestens
4 Wochen in der Allgemeinchirurgie absolviert werden! - Bei einem Auslandsaufenthalt von 16 Wochen müssen mindestens
3 verschiedene Chirurgieabteilung inkl. 4 Wochen Allgemeinchirurgie absolviert werden!
- Bei einem Auslandsaufenthalt von 8 Wochen müssen mindestens
Wichtig !
Keine Äquivalenzbescheinigung gibt es für einen Auslandsaufenthalt im Fachgebiet „Kinderchirurgie“ und „Plastische Chirurgie“
Ein Musterschreiben zur Bestätigung über den Auslandsaufenthalt können Sie
hier
(7 KB)
downloaden.Prof. Dr. med. W. Kneist
Unterrichtsbeauftragter
C. Breidling
Studentensekretariat
