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Klinik und Poliklinik für
Allgemein- und Abdominalchirurgie
 

Unterlagen zum Auslandstertial

Zwingend erforderliche Unterlagen zum Erhalt der Äquivalenzbescheinigung vor Antritt des Auslandstertials im PJ

  1. Der schriftliche Nachweis über Beginn und Ende des Auslandsaufenthaltes
  2. Schriftlicher Nachweis der Zugehörigkeit des Lehrkrankenhauses zu einer  Universität
  3. Schriftlicher Nachweis der Bettenanzahl des Lehrkrankenhauses
  4. Vorlage eines Lehrplanes, aus dem folgendes eindeutig ersichtlich sein muss:
    • Bei einem Auslandsaufenthalt von 8 Wochen müssen mindestens
      4 Wochen in der Allgemeinchirurgie absolviert werden!
    • Bei einem Auslandsaufenthalt von 16 Wochen müssen mindestens
      3 verschiedene Chirurgieabteilung inkl. 4 Wochen Allgemeinchirurgie
      absolviert werden!

Wichtig !
Keine Äquivalenzbescheinigung gibt es für einen Auslandsaufenthalt im Fachgebiet „Kinderchirurgie“ und „Plastische Chirurgie

Ein Musterschreiben zur Bestätigung über den Auslandsaufenthalt können Sie

hier (7 KB)
downloaden.

Prof. Dr. med. W. Kneist
Unterrichtsbeauftragter                       

 C. Breidling
Studentensekretariat

Zentrale

Tel. 06131 17-1

Chefsekretariat

Chefsekretariat der Allgemeinchirurgie

Fr. Niebling
Tel. 06131 17-7291
Fax 06131 17-6630

Frau Niebling

Studentensekretariat

Studentensekretariat der Allgemeinchirurgie

Fr. Breidling
Tel. 06131 17-2063
Fax 06131 17-6630

Frau Breidling