Die 30 Tage Tarifurlaub werden zentral für Oster-, Sommer- und Weihnachtsferien verplant.
Individuelle Wünsche können nur berücksichtigt werden, sofern sie das Ausbildungsziel nicht gefährden.
sind gesetzlich geregelt. Bezogen auf die Dauer der schulischen Ausbildung werden Krankheit oder andere Gründe für Ausfallzeiten bis zu einer Gesamtfehlzeit von maximal 60 Tagen angerechnet.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Auszubildende an der Universitätsmedizin Mainz in der jeweils gültigen Fassung.
Die Universitätsmedizin stellt Schutzkleidung, Schutzbrillen und Handschuhe zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die Reinigung.
Die Teilnahme an der vergünstigten Personalverpflegung im Casino ist möglich.
Ein Jobticket für MVG, RMV und RNN kann beantragt werden.
Vor Beginn der Ausbildung sollten alle Bewerber geimpft sein.
Mit der betriebsärztlichen Dienststelle wird vor Ausbildungsbeginn ein Termin für die Pflichtvorsorge stattfinden, an dem eine Impfberatung erfolgt.
Die Auszubildenden sind durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen und Erkrankungen im Zusammenhang mit der Ausbildung durch den Schulträger bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz muss jeder Auszubildende selbst sorgen. In jedem Fall wird eine private Haftpflichtversicherung von Seiten des Schulträgers empfohlen, da die Auszubildenden bei nachweisbar fahrlässigem Umgang mit dem Lehr- und Unterrichtsmaterial für Ersatzleistung sorgen müssen.
Nach Beendigung der Ausbildung besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universitätsmedizin.
Die Schule unterstützt jedoch die Schüler bei der Arbeitsplatzsuche.
Die Universitätsmedizin Mainz kann keine Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.