Minderjährige Auszubildende und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die folgenden Punkte gelten zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen
(Anschreiben, Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Zeugnisse, ärztliches Attest und Masernschutz-Nachweis).
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Minderjährige Auszubildende
Bist du zum Ausbildungsstart noch nicht volljährig, benötigen wir zwei weitere Unterlagen:
-
Zusätzliches ärztliches Attest nach dem Jugendschutzgesetz.
Lass dir dieses Attest zusätzlich zum regulären ärztlichen Attest ausstellen. -
Unterschriebene Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten.
Bitte bringe diese zum persönlichen Bewerbungsgespräch mit.
Ausländischer Bildungsabschluss
Hast du deinen Schulabschluss im Ausland erworben, gelten für dich dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für alle anderen Bewerber:innen. Zusätzlich benötigen wir:
- Gültiger Aufenthaltstitel, der eine allgemeine Erwerbstätigkeit oder ausdrücklich die Ausbildung an der Universitätsmedizin Mainz erlaubt.
- Nachweis eines Deutschkurses auf mindestens Sprachniveau B2.
- Anerkennung deines höchsten Berufsschulabschlusses durch die zuständige Anerkennungsbehörde (Adresse unten) oder die entsprechende Stelle deines Bundeslandes.
Zuständige Anerkennungsstelle in Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Referat 32
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
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54290 Trier