Minderjährige Auszubildende und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Minderjährige Auszubildende & Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
! Die folgenden Punkte gelten zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Zeugnisse, ärztliches Attest und Masernschutz-Nachweis). Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Minderjährige Auszubildende

Bist du zum Ausbildungsstart noch nicht volljährig, benötigen wir zwei weitere Unterlagen:

  • Zusätzliches ärztliches Attest nach dem Jugendschutzgesetz.
    Lass dir dieses Attest zusätzlich zum regulären ärztlichen Attest ausstellen.
  • Unterschriebene Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten.
    Bitte bringe diese zum persönlichen Bewerbungsgespräch mit.
Ausländischer Bildungsabschluss

Hast du deinen Schulabschluss im Ausland erworben, gelten für dich dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für alle anderen Bewerber:innen. Zusätzlich benötigen wir:

  • Gültiger Aufenthaltstitel, der eine allgemeine Erwerbstätigkeit oder ausdrücklich die Ausbildung an der Universitätsmedizin Mainz erlaubt.
  • Nachweis eines Deutschkurses auf mindestens Sprachniveau B2.
  • Anerkennung deines höchsten Berufsschulabschlusses durch die zuständige Anerkennungsbehörde (Adresse unten) oder die entsprechende Stelle deines Bundeslandes.
Zuständige Anerkennungsstelle in Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Referat 32
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier