Wann beginnt der nächste Ausbildunglehrgang?
Am 01. Oktober des jeweiligen Jahres.
Kann ich meine Bewerbung auch noch nach dem Bewerbungszeitraum einreichen?
Nein. Wir nehmen nur Bewerbungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes an.
Muss meine Bewerbung ein Anschreiben beinhalten?
Ja, das Anschreiben erfolgt in der Email. Alle weiteren Unterlagen werden als PDF-Dateien im Anhang eingereicht.
Soll ich meinen derzeitigen Abschluss erwähnen, oder den voraussichtlichen Abschluss angeben?
Der voraussichtlliche Abschluss sollte angegeben werden.
Welches Zeugnis soll ich angeben?
Das Zeugnis des letzten Halbjahres sollte angegeben werden.
Ist ein Vorpraktikum für die Ausbildung Voraussetzung?
Grundsätzlich nein, aber es empfiehlt sich ein mindestens 2-wöchiges pflegerisches/physiotherapeutisches Praktikum zu absolvieren. Dieses wird bei der Bewerbungen berücksichtigt.
Wenn ich ein Praktikum/FSJ/BFD etc. absolviert habe, muss ich dann nachweisen worin meine Tätigkeit bestand?
Ja, diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Einrichtung, in der Sie tätig waren. Evtl. fügen Sie noch ein Arbeitszeugnis bei, aus dem hervorgeht welche Tätigkeit sie ausgeführt haben.
Wenn das Praktikum erst noch stattfindet, die Bewerbung jedoch bereits eingereicht werden muss, soll ich dann trotzdem das Praktikum angeben?
Ja, jedoch mit Nachweis der jeweiligen Praktikumseinrichtung über den geplanten Zeitraum des Praktikums.
Ist die Ausbildung schulgeldfrei?
Ja.
Wird während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung gezahlt?
Ja, seit 2019 erhalten die Auszubildenen eine monatliche Vergütung von ca. 1000 € brutto.
Gibt es an der Universitätsmedizin ein Wohnheim/Studentenwohnheim/Jugendwohnheim?
Nein, solche Unterbringungsmöglichkeiten bieten wir nicht an. Für die Wohnmöglichkeiten während der Ausbildung/des Studiums sind Sie selbst zuständig.
Kann ich mich direkt für den Studiengang bewerben?
Nein. Die Bewerbung für den Studiengang findet innerhalb des ersten Semesters während der Ausbildung über die Katholischen Hochschule statt.
Muss ich einen Impfnachweis zum Beginn der Ausbildung vorlegen?
Ja, Sie müssen einen Impfnachweis über einen Masernschutz vorlegen, ansonsten können wir keine Zusage für die Ausbildung geben.
Zu Beginn der Ausbildung erhalten Sie von unserer Betriebsärztlichen Dienststelle eine Impfempfehlung gegen andere Infektionserkrankungen (Hepatitis, Poliomyelitis, Tetanus...). Ihren Impfstatus können Sie dann mit dem Betriebsarzt besprechen.
Müssen die Praktikumsstellen innerhalb der Ausbildung selbst gesucht werden?
Nein, die Praktika finden in der Universitätsmedizin statt und werden von den Lehrkräften begleitet.
Gibt es kostenfreies WLAN?
Ja, gibt es.