Die Auszubildenden und Studierenden sollen nach bestandener Abschlussprüfung folgende Qualifikationen besitzen:
Fachkompetenz:
- Fächer- und technikübergreifendes Denken und Handeln
- Erbringung von Transferleistungen innerhalb der physiotherapeutischen Konzepte in Theorie und Praxis
- Einordnung und Umgang mit klinik- und praxisgebundenen Konzepten
- Qualifizierte Fähigkeit zur Repräsentation des Berufes
- Fähigkeit zum befundorientierten Behandeln
- Fähigkeit, Forschungsprobleme zu identifizieren, Daten zu erheben, Forschungsergebnisse kritisch für den Einsatz in der Praxis zu analysieren und anzuwenden
Sozialkompetenz:
- Kompetenz im Umgang mit Patienten
- Umsetzung pädagogischer und psychologischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Therapeut - Patient
- Kompetenz zur Kooperation
- Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit mit Personen des gleichen Berufsstandes bzw. mit den verschiedenen Personen der Gesundheitsfachberufe