Visual Universitätsmedizin Mainz

Neuanträge

 

Hinweis: Wir haben für Sie als potentielle Studienleitung alle notwendigen Informationen auch in einer separaten Checkliste gesammelt, die Sie im Download-Bereich finden.

Anforderungen an eine Erhebung

Eine Erhebung ist die zeitlich begrenzte Aufnahme einer vorab definierten Entität (Erkrankung, Syndrom, Komplikation oder Prozedur) in die Surveillance durch ESPED. Eine Erhebung kommt nur unter folgenden Bedingungen in Betracht:

Die zu erfassende Entität ist relativ selten im Kindes- und Jugendalter (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), sodass nur durch eine bundesweite Erhebung eine für die Erhebungszwecke ausreichende Fallzahl erreicht werden kann.

Die zu erfassende Entität führt zwingend zu einer stationären Aufnahme an einer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Regional beschränkte Erhebungen zu häufigeren Entitäten können in einigen Fällen sinnvoll sein, müssen aber begründet werden.

Eine ausreichende Finanzierung des beantragten Projektes muss vor der endgültigen Annahme sichergestellt sein.

Ablauf der Antragstellung

Potentiell interessierten Studienleitungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jeder-zeit für Informationen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. 

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Beachten Sie dabei, dass es etwa 9-12 Monate dauern kann, bis Ihre Erhebung starten kann. Der Beginn einer neuen Erhebung ist abhängig von dem Auslaufen anderer Erhebungen und kann daher nicht frei gewählt werden.

Als potentielle Studienleitung erarbeiten Sie zunächst ein Exposé und einen klinischen Fragebogen, welche Sie an die ESPED-Geschäftsstelle schicken. Die Geschäftsstelle wird beide Dokumente dem wissenschaftlichen Beirat zur Begutachtung vorlegen.

Der wissenschaftliche Beirat wird die Eignung der beantragten Erhebungen bewerten. Wenn nötig, werden unabhängige Experten des jeweiligen Gebietes hinzugezogen. Die Entscheidung des Beirates wird bestimmt durch die wissenschaftliche Originalität, die 'Public Health'-Bedeutung einer vorgeschlagenen Erhebung und die Eignung der Erhebung für eine Erfassung durch ESPED.

Die Erfassung von Fällen und deren klinische Charakterisierung wird durch ESPED in der Regel für den Zeitraum eines Jahres durchgeführt. Eine Verlängerung ist abhängig von einer erneuten Befürwortung des wissenschaftlichen Beirates.

Informationen zum Exposé

Im Download-Bereich finden Sie eine Vorlage für Ihr Exposé. Wir möchten Sie bitten, diese für Neuanträge zu nutzen. Beschränken Sie sich dabei bitte auf eine Din A4-Seite.

Dieses Exposé ist die Basis der Entscheidung auf Neuaufnahme durch den wissenschaftlichen Beirat.

Bei Neuaufnahme einer Studie erhalten alle teilnehmenden Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin dieses Exposé von der ESPED-Geschäftsstelle zur Vorabinformation und als Basis für die Meldungen.

Informationen zum klinischen Fragebogen

Alle Informationen zur Erstellung eines klinischen Fragebogens haben wir für Sie in einer eigenen Anleitung zusammengestellt, die Sie im Download-Bereich herunterladen können. Wir möchten Sie bitten, diese sowie die Leitlinie für Gute Epidemiologische Praxis (GEP) zu beachten.

Im Download-Bereich finden Sie außerdem zwei klinische Fragebögen als Beispiel und zugleich Vorlage für Ihren zu erstellenden klinischen Fragebogen.

Die klinischen Fragebögen werden über ein webbasiertes Portal erhoben, wodurch die Daten direkt in digitaler Form vorliegen. Zusätzlich werden die Fragebögen als PDF an die teilnehmenden Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin zur internen Dokumentation versendet. 

Nach der Umsetzung Ihres klinischen Fragebogens in das webbasierte Portal erhalten Sie vorab einen Zugang zur finalen Überarbeitung und Abnahme des digitalen Fragebogens.

Anforderungen an die Studienleitung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nachfolgend benannte Leistungen zu erbringen:

Benennung einer verantwortlichen Person für die administrative Durchführung der Erhebung.

Im Vorfeld der Erhebung ist das Einvernehmen mit der zuständigen Fachgesellschaft herzustellen, um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen und die Bereitschaft der meldenden Kliniken zu steigern.

Erstellung eines wissenschaftlichen Exposés und eines klinischen Fragebogens für die Erhebung. Zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards ist die Leitlinie für Gute Epidemiologische Praxis (GEP) in ihrer aktuellen Form zu beachten.

Eigenständige Analyse der von ESPED erhobenen und übermittelten Daten.

Veröffentlichung der Erhebungsergebnisse im jährlich erscheinenden Jahresbericht von ESPED.

Zeitnahe Veröffentlichung der Erhebungsergebnisse in einem wissenschaftlichen Journal mit Peer Review Verfahren. Hierbei ist explizit auf die Kooperation mit ESPED und den an der Erhebung beteiligten Kliniken hinzuweisen. Dafür soll die korrekte Bezeichnung „ESPED“ oder „GPSU“ (German Paediatric Surveillance Unit) genutzt werden. Wir möchten Sie dafür bitten, die „Hinweise zur Erstellung einer wissenschaftlichen Veröffentlichung im Rahmen einer ESPED-Erhebung“ zu beachten, die Sie im Download-Bereich herunterladen können.

Für die Nutzung der ESPED Infrastruktur gewährt der Vertragspartner eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6.722,69 EUR netto zzgl. 19% Umsatzsteuer (das entspricht 8.000,00 EUR brutto) pro Jahr, zahlbar in einer Summe im Voraus zu Beginn eines Vertragsjahres. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung an ESPED ist durch den Vertragspartner binnen 30 Tagen nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung zu leisten.

Kontakt für Antragstellende und Studienleitungen

Anja Heß

Studienkoordination/Vertragsangelegenheiten

Telefon: +49 6131 39 38753

E-Mail:   esped@uni-mainz.de