Neuanträge
Hinweis: Wir haben für Sie als potentielle Studienleitung alle notwendigen Informationen auch in einer separaten Checkliste gesammelt, die Sie im Download-Bereich finden.
Anforderungen an eine Erhebung
Die zu erfassende Entität ist relativ selten im Kindes- und Jugendalter (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), sodass nur durch eine bundesweite Erhebung eine für die Erhebungszwecke ausreichende Fallzahl erreicht werden kann.
Die zu erfassende Entität führt zwingend zu einer stationären Aufnahme an einer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Regional beschränkte Erhebungen zu häufigeren Entitäten können in einigen Fällen sinnvoll sein, müssen aber begründet werden.
Ablauf der Antragstellung
Potentiell interessierten Studienleitungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit für Informationen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Beachten Sie dabei, dass es etwa 9-12 Monate dauern kann, bis Ihre Erhebung starten kann. Der Beginn einer neuen Erhebung ist abhängig von der Beendigung anderer Erhebungen und kann daher nicht frei gewählt werden.
Als potentielle Studienleitung erarbeiten Sie zunächst einen Antrag zur geplanten Erhebung (eine Vorlage zur Antragstellung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung) und einen klinischen Fragebogen, welchen Sie an die ESPED-Geschäftsstelle schicken. Die Geschäftsstelle wird beide Dokumente dem wissenschaftlichen Beirat zur Begutachtung vorlegen.
Der wissenschaftliche Beirat wird die Eignung der beantragten Erhebungen bewerten. Wenn nötig, werden unabhängige Experten des jeweiligen Gebietes hinzugezogen. Die Entscheidung des Beirates wird bestimmt durch die wissenschaftliche Originalität, die 'Public Health'-Bedeutung einer vorgeschlagenen Erhebung und die Eignung der Erhebung für eine Erfassung durch ESPED.
Die Erfassung von Fällen und deren klinische Charakterisierung wird durch ESPED in der Regel für den Zeitraum von 2 Jahren durchgeführt. Eine Verlängerung ist abhängig von einer erneuten Befürwortung durch den wissenschaftlichen Beirat.
Informationen zur Vorlage Antragstellung
Im Download-Bereich finden Sie eine Vorlage zur Antragstellung. Wir möchten Sie bitten, diese für Neuanträge zu nutzen.
Diese Vorlage zur Antragstellung ist die Basis der Entscheidung auf Neuaufnahme durch den wissenschaftlichen Beirat.
Informationen zum Exposé
Nach Genehmigung Ihrer Studie bekommen Sie ein Exposé Entwurf von uns zur Verfügung gestellt, welches von Ihnen vorbereitet werden sollte auf Grundlage der Vorlage Antragstellung. Das Exposé sollte auf eine DIN A4 Seite passen
Bei Neuaufnahme einer Studie erhalten alle teilnehmenden Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin dieses Exposé von der ESPED-Geschäftsstelle zur Vorabinformation und als Basis für die Meldungen.
Informationen zum klinischen Fragebogen
Alle Informationen zur Erstellung eines klinischen Fragebogens haben wir für Sie in einer eigenen Anleitung zusammengestellt, die Sie im Download-Bereich herunterladen können. Wir möchten Sie bitten, diese sowie die Leitlinie für Gute Epidemiologische Praxis (GEP) zu beachten.
Im Download-Bereich finden Sie außerdem zwei klinische Fragebögen als Beispiel, diese können als Vorlage für Ihren zu erstellenden klinischen Fragebogen dienen.
Die klinischen Fragebögen werden über ein webbasiertes Portal erhoben, wodurch die Daten direkt in digitaler Form vorliegen.
Nach der Umsetzung Ihres klinischen Fragebogens in das webbasierte Portal erhalten Sie vorab einen Zugang zur finalen Überarbeitung und Abnahme des digitalen Fragebogens.
Anforderungen an die Studienleitung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, nachfolgend benannte Leistungen zu erbringen:
Benennung einer verantwortlichen Person für die administrative Durchführung der Erhebung.
Im Vorfeld der Erhebung ist das Einvernehmen mit der zuständigen Fachgesellschaft herzustellen, um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen und die Bereitschaft der meldenden Kliniken zu steigern.
Erstellung eines Antrags zur geplanten Erhebung, eines wissenschaftlichen Exposés und eines klinischen Fragebogens für die Erhebung. Zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards ist die Leitlinie für Gute Epidemiologische Praxis (GEP) in ihrer aktuellen Form zu beachten.
Eigenständige Analyse der von ESPED erhobenen und übermittelten Daten.
Veröffentlichung der Erhebungsergebnisse im jährlich erscheinenden Jahresbericht von ESPED.
Zeitnahe Veröffentlichung der Erhebungsergebnisse in einem wissenschaftlichen Journal mit Peer Review Verfahren. Hierbei ist explizit auf die Kooperation mit ESPED und den an der Erhebung beteiligten Kliniken hinzuweisen. Dafür soll die korrekte Bezeichnung „ESPED“ oder „GPSU“ (German Paediatric Surveillance Unit) genutzt werden. Wir möchten Sie dafür bitten, die Publikationsrichtlinie zu beachten, die Sie im Download-Bereich herunterladen können.
Die Kosten werden nach Aufwand und Laufzeit der Studie berechnet. Vor Beginn einer Studie sind diese transparent dargestellt und werden in den Vertrag mit aufgenommen.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kontakt für Antragstellende und Studienleitungen
Telefon: +49 6131 39 38753 oder +49 (0) 6131 17-3122