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Schwerhörige Kinder

Hörgerät im Durchschnitt erst mit 38 Monaten

Etwa eines von 700 Neugeborenen leidet unter einer bedeutenden Schwerhörigkeit. Wenn die Diagnose nicht rechtzeitig gestellt und eine entsprechende Therapie eingeleitet wird, sind die Entwicklung der Sprache und der Hörverarbeitung gefährdet. Deshalb werden in immer mehr Geburtskliniken alle Säuglinge auf Hörstörungen untersucht: Es wird ein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt.

Doch eine soeben veröffentlichte Umfrage der Bundesgemeinschaft Eltern und Freunde schwerhöriger Kinder zeigt: Trotz Neugeborenen-Hörscreening wird ein hochgradig schwerhöriges Kind in Deutschland derzeit im Durchschnitt erst mit 38 Monaten mit Hörgeräten versorgt. In den letzten Jahren ist damit praktisch keine Änderung eingetreten. Grund für die Stagnation trotz Screening ist, dass die Kinder, die den Test nicht bestehen, oft nicht weiter untersucht werden und vielerorts die Behandlung von Kindern unter einem Jahr nicht gewährleistet ist.

Die Abteilung für Kommunikationsstörungen der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik des Mainzer Uniklinikums ist seit vielen Jahren auf Hörstörungen im Säuglings- und Kindesalter – im Fachjargon Pädaudiologie – spezialisiert. „Es ist uns ein Anliegen, darauf aufmerksam zu machen, dass die Einführung des bundesweiten Neugeborenen-Hörscreenings unbedingt notwendig ist“, sagt Prof. Annerose Keilmann. „Junge Eltern sollten also in jedem Fall darauf bestehen, dass ihr Neugeborenes auf sein Hörvermögen hin untersucht wird.“ Darüber hinaus müsse es aber weiter gehen, fordert die Expertin, d.h die „Durchgefallenen“ müssen nachverfolgt und pädaudiologisch betreut werden. „Wenn ein Säugling den Test also nicht besteht – was nicht gleich bedeutet, dass er schlecht hört – müssen weitere Untersuchungen bis zur vollkommenen Klärung erfolgen. Nur so ist es möglich, die im Screening auffälligen kleinen Patienten konsequent und zeitnah zu versorgen.“


Weitere Informationen erhalten Sie von:

Prof. Dr. med. Annerose Keilmann
Ärztin für Phoniatrie, Pädaudiologie und HNO
Landesärztin für hör-, stimm- und sprachbehinderte Menschen
Klinik für HNO und Kommunikationsstörungen
Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Tel. 06131 – 17 2190, Fax 06131 – 17 6623
E-Mail: keilmann@kommunikation.klinik.uni-mainz.de
www.klinik.uni-mainz.de/Kommunikation/