Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er ist ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz führt der Wissenschaftliche Vorstand. Eine Amtsperiode dauert drei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Die Mitglieder des aktuellen Gremiums finden Sie hier auf der Website des Ressorts Forschung und Lehre.
Weitere Informationen über den Fachbereichsrat erhalten Sie ebenfalls auf der Website des Ressorts Forschung und Lehre.