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Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der Universitätsmedizin Mainz

Das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" wird in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Die Universitätsmedizin Mainz hilft ihren Beschäftigten mithilfe der folgenden Möglichkeiten, die Herausforderung zwischen Beruf und Familie erfolgreich zu meistern.

Elternzeitprogramm

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© Thomas Böhm

Das Elternzeitprogramm der Universitätsmedizin Mainz begleitet ihre Beschäftigten von der Schwangerschaftsanzeige bis zur Rückkehr in den Beruf mit verschiedenen Angeboten.

Neben allen notwendigen und hilfreichen Informationen rund um die Themen Elternzeit, Elterngeld, Kinderbetreuungsmöglichkeiten etc. informiert die Universitätsmedizin ihre Elternzeitler*innen in einem regelmäßig erscheinenden Newsletter über relevante Neuigkeiten und spricht Tipps und Empfehlungen für die Gestaltung des Familienalltags.

Sobald es die Pandemielage zulässt, sind u.a. Vorträge und ein Elterncafé geplant.

Ebenso möchte die Universitätsmedizin ihre Beschäftigten beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen.

Hier gelangen Sie zur Homepage des Elternzeitprogramms.

Kinderbetreuungsmöglichkeiten

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© Herlanzer / Adobe Stock

Die Universitätsmedizin bietet ihren Beschäftigten verschiedene Möglichkeiten zur Kinderbetreuung:

  • Betriebseigene Kinderkrippe "Unimediminis": Betreuung von Kindern im Alter von neun Monaten bis drei Jahren
  • Eigene Kinderbetreuung im Kinderhaus Villa Nees: Betreuung von Kindern zwischen zwei und sechs Jahren sowie Hortplätze für Kinder bis zehn Jahre
  • Kindertagesstätte Zahlbach: Betreuungsmöglichkeiten vom Krippen- bis ins Hortalter

Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungsmöglichkeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der arbeitenden Eltern im Schichtdienst.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Familienservicebüros.

Pflege von Angehörigen

Auf Grundlage des Pflegezeitgesetzes können sich Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung von Tätigkeit freistellen lassen oder in Teilzeit arbeiten, um Angehörige zu pflegen oder zu versorgen.

Nach dem Familienpflegegesetz wird es Beschäftigten bei Zustimmung des Arbeitgebers ermöglicht, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Arbeitsstunden pro Woche zu reduzieren. Einen Anspruch auf Familienpflegezeit haben Beschäftigte nicht.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Frauen- und Gleichstellungsbüros.


Kontakt

Frauen- und Gleichstellungsbüro
Langenbeckstr. 1
55131 Mainz

Tel.: 06131 17-3370
Fax: 06131 17-3375
 E-Mail

Öffnungszeiten Sekretariat:
Di u. Mi 08.00 Uhr-13.00 Uhr
Do         08.00 Uhr-15.00 Uhr

 

Familienservicebüro
Langenbeckstr. 1
55131 Mainz

Tel.: 06131 17-8915
 E-Mail

Offene Sprechstunde:
Di u. Do 11.00 - 12.30 Uhr und
14.15 - 15.30 Uhr