Logo der Universitätsmedizin Mainz
Visual Universitätsmedizin Mainz

Anmeldung

Bei Ihrer Aufnahme in die Universitätsmedizin Mainz müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Gemäß Ihrer Terminvereinbarung kommen Sie bitte zunächst zur aufnehmenden Station und melden sich anschließend mit Ihrer Krankenversicherungskarte und Ihrem Einweisungsschein bei der Patientenaufnahme an. Dort werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen. Dies ist nötig für die Untersuchungen, die Behandlungen und die spätere Abrechnung der Behandlungskosten.

Unsere Patientenaufnahmestellen finden Sie im Gebäude 102 (Augen-, Frauen- und Hals-Nasen-Ohren-Klinik), im Gebäude 109 (Kinderklinik), im Gebäude 505 (Chirurgische Kliniken), sowie im Gebäude 605 (Innere Medizin). Sollten Sie die Aufnahmeformalitäten nicht selbst erledigen können, bitten wir Sie, eine Begleitperson oder Ihre Angehörigen damit zu beauftragen. Bitte nehmen Sie Ihre Krankenversicherungskarte und den vom Hausarzt ausgestellten Einweisungsschein mit.

Bei der Patientenaufnahme erhalten Sie auch unsere „Allgemeinen Vertragsbestimmungen“ sowie das „Verzeichnis der Benutzerentgelte“. Ihre persönlichen Angaben bei der Aufnahme unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Sobald alle Formalitäten abgeschlossen sind, können Sie wieder auf Ihre Station gehen.
 

Die Patientenaufnahmen sind zu folgenden Zeiten besetzt:

Gebäude 102 (Augen-, Frauen- und Hals-Nasen-Ohren-Klinik)
Patientenaufnahme Foyer, Erdgeschoss rechts
Mo - Do 7.00 - 16.00 Uhr
Fr 7.00 - 14.00 Uhr
Tel. 06131 17-2197

Gebäude 109 (Kinderklinik)
Patientenaufnahme Foyer, Erdgeschoss
Tel. 06131 17-2557

Gebäude 505 (Chirurgie)
Patientenaufnahme Foyer, Erdgeschoss links
Mo - Do 7.00 - 16.00 Uhr
Fr 7.00 - 14.00 Uhr
Tel. 06131 17-4187

Gebäude 605 (Innere Medizin)
Patientenaufnahme Foyer, Erdgeschoss, rechts neben Information
Mo - Do 7.00 - 16.00 Uhr
Fr 7.00 - 14.00 Uhr
Tel. 06131 17-6306 oder
Tel. 06131 17-6308

 

Wahlleistungen

Gegen zusätzliches Entgelt können Sie während Ihres Aufenthalts bei uns Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen etwa die Behandlung durch die ärztliche Leitung der jeweiligen Klinik, die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer oder die Unterbringung einer Begleitperson – sofern medizinische Gründe dies nicht ohnehin erfordern und es die räumliche Situation erlaubt. Die Entscheidung darüber, ob ein medizinischer Grund vorliegt, liegt beim zuständigen Arzt.

Bitte kündigen Sie Ihre Wünsche möglichst frühzeitig an. Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren. Der entsprechende Aufnahmevertrag ist bereits bei der Aufnahme zu unterschreiben.