Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)) erlegt der Universitätsmedizin Mainz umfangreiche Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und Umweltschutzstandards auf. Für den Inhalt der geschützten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechtspositionen verweist das Gesetz auf eine enumerative Liste internationaler Abkommen.
Zu den auferlegten Sorgfaltspflichten zählen die jährliche bzw. anlassbezogene Durchführung menschen- und umweltrechtlicher Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, das Festlegen von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemechanismen, die Dokumentation aller umgesetzten Aktivitäten sowie die öffentliche Berichterstattung.
Dabei gelten nicht alle Sorgfaltspflichten unmittelbar, vielmehr gibt es allgemeine Sorgfaltspflichten (z. B. Durchführung der Risikoanalyse) die unabhängig von der konkreten Situation gelten, aber auch Sorgfaltspflichten, die erst bei Feststellen eines bestimmten Risikos (z. B. Festlegen von Präventionsmaßnahmen) oder bei einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung (z. B. Festlegen von Abhilfemaßnahmen) von Menschenrechten oder umweltbezogenen Rechtspositionen greifen.
Die Universitätsmedizin unterliegt bei der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes der behördlichen Kontrolle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen der Sorgfaltspflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Universitätsmedizin Mainz bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Es ist das erklärte Ziel des Vorstands, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Verstöße gegen international verankerte Menschenrechte und gegen nationale und internationale Umweltschutzvorschriften werden grundsätzlich nicht toleriert.
Die Grundlage der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bilden neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die folgenden internationalen Regelungswerke, zu denen sich die Universitätsmedizin Mainz bekennt:
Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze zur Menschenrechts- und Umweltstrategie gelten im gesamten Geschäftsbereich der Universitätsmedizin Mainz und sind vom Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben einzuhalten.
Die Universitätsmedizin Mainz erwartet die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten von allen Geschäftspartnern. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten ist die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit.
Wir ergreifen Maßnahmen, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verifizieren und die Realisierung von Risiken zu verhindern.
Wird festgestellt, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, greift ein zielgerichteter Abhilfeprozess, im Rahmen dessen individuelle Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beendigung eines Verstoßes und/oder zur Minimierung seiner Folgen ergriffen werden.
Alle Maßnahmen, die im Rahmen unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Verantwortung ergriffen werden, folgen dem Grundsatz „Befähigung vor Rückzug": Wir bekennen uns dazu, unsere Geschäftspartner bei der Vermeidung und Beendigung von Verstößen gegen die Menschenrechte oder umweltbezogene Vorschriften zu unterstützen, bevor wir Geschäftsbeziehungen aufgeben oder auf alternative Bezugsquellen ausweichen.
a) Effektives Risikomanagement
Die Sorgfaltspflichten werden im Rahmen eines Risikomanagementsystems umgesetzt. Durch die Integration der Sorgfaltspflichten in Geschäftsabläufe sollen Risiken erkannt und Präventions- und Abhilfemaßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden.
Alle relevanten Abteilungen werden in die Umsetzungsschritte einbezogen. Zusammengefasst werden die Umsetzungsprozesse und Zuständigkeiten in einer Verfahrensanweisung, die allen Abteilungen und Mitarbeitenden jederzeit zur Verfügung steht.
Gesamtverantwortlich für die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist der Vorstand. Das Betriebswirtschaftliche Risikomanagement übernimmt zentral die Aufsicht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und steht dem Vorstand beratend zur Seite.
b) Risiken erkennen, gewichten und priorisieren
Wir führen Risikoanalysen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und bei unseren unmittelbaren Zulieferern durch. Dabei greifen wir auf internen und ggf. externen Sachverstand zurück. Die Komplexität und der Umfang unserer internationalen Lieferkette erfordert den Einsatz technischer Lösungen, die uns bei der Identifizierung, Verifizierung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken unterstützen.
Unter Zugrundelegung der allgemeinen Zuliefererangaben - insbesondere Herkunftsland und Branche - erfolgt eine abstrakte Risikoanalyse und wir überprüfen Geschäftspartner auf konkrete menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken. Dabei wird nicht nur das Herkunftsland und die Branche des Geschäftspartners berücksichtigt. Wir analysieren auch Produktrisiken, Handelsstufenrisiken, die Komplexität vorgelagerter Lieferketten sowie eine Vielzahl weiterer Daten, um Risiken einzugrenzen, zu lokalisieren und frühzeitig zu erkennen.
Wir gewichten und priorisieren Risiken, indem wir die typischerweise zu erwartende Schwere einer möglichen Rechtsverletzung und ihre Unumkehrbarkeit in ein Verhältnis zu der Eintrittswahrscheinlichkeit setzen. Wir berücksichtigen auch eigene mögliche Verursachungsbeiträge sowie den Grad unseres Einflussvermögens, um Risiken zu priorisieren und zielgerichtet dort aktiv zu werden, wo die Realisierung von Risiken droht. Mithilfe einer Risikomatrix identifizieren wir unseren Handlungsbedarf und stoßen Präventions- und Abhilfemaßnahmen an.
c) Präventiv vorgehen
Die umfangreiche Risikoanalyse wird ergänzt durch angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen.
Im eigenen Geschäftsbereich gilt ein Leitbild, das die Grundprinzipien und das Selbstverständnis zusammenfasst.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Wir führen regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Geschäftspartner kontrollieren wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben. Dabei beachten wir, die uns vorliegenden Informationen und die vorhandenen Personalressourcen.
Wir verlangen von Geschäftspartnern, unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen in der Lieferkette weiterzugeben und ihre Einhaltung laufend zu überprüfen.
d) Abhilfe leisten
Wirksame Abhilfemaßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eintritt oder unmittelbar bevorsteht.
Wir leiten Abhilfemaßnahmen umgehend nach Identifizierung eines entsprechenden Verstoßes ein. Dabei entwickeln wir für jede Situation und jeden unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer maßgeschneiderte Abhilfemaßnahmen, um Verstöße zielgerichtet zu beenden.
Für jede Abhilfemaßnahme definieren wir einen Prozess, Erfolgsziele und eine klare unternehmensinterne Zuständigkeit. Jede Abhilfemaßnahme enthält einen konkreten Zeitplan.
e) Hinweisen nachgehen
Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes Beschwerdeverfahren, das für alle Betroffene in der Lieferkette zugänglich ist. Dabei ist wichtig, dass Hinweise anonym und vertraulich abgegeben werden können.
Unser webbasiertes Hinweisgebersystem ist auf folgendem Pfad zu finden: Über uns - Unsere Werte - Meldesystem. Jegliche Zugangsschwelle ist niedrig gesetzt, um die Abgabe von Hinweisen so einfach wie möglich zu gestalten.
Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsanwaltsgesellschaft Eagle LSP Hamburg unterliegen im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen; ihre Neutralität ist gewahrt. Jede Beschwerde löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess gemäß der vorliegenden Grundsatzerklärung aus.
f) Verantwortung in der gesamten Lieferkette
Das langfristige Ziel ist die Herstellung vollständiger Transparenz in der Lieferkette. Trotz nachvollziehbarer gegenläufiger Interessen einiger Geschäftspartner sind wir bemüht, mittelbare Zulieferer zu identifizieren und in die Risikoanalyse einzubeziehen. Dafür setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren unmittelbaren Geschäftspartnern.
g) Dokumentation und Berichterstattung
Über ein zentrales Risikomanagementsystem vernetzen wir sämtliche uns zugänglichen Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Wir bekennen uns zu einer transparenten Kommunikation zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen. Durch unsere öffentliche Berichterstattung kommunizieren wir jährlich - erkannte Risiken, ergriffene Maßnahmen und den erzielten Fortschritt.
h) Im Fokus: Menschenrechte und Umwelt
Eine besondere Herausforderung, vor der wir stehen, ist ein hoher Energieverbrauch. Dieser entsteht durch die 24-stündige Nutzung der klinischen Bereiche, durch energieintensive medizinische Geräte, durch die Vorhaltung zusätzlicher Services, wie z. B. die Zentralsterilisation oder die Betriebsküche, aber auch aufgrund fehlender energetischer Gebäudesanierungen bzw. veralteter betriebstechnischer Anlagen, Heizungs- und Rohrleitungssysteme.
Die darin erkannten umweltbezogenen Risiken - insbesondere die CO2-Emissionen, werden durch angemessene und effektive Maßnahmen adressiert.
Maßnahmen zur Minimierung der CO2-Emissionen umfassen beispielsweise unser Bau-Masterplan. Mit Investitionen von über 2 Milliarden Euro wird die Universitätsmedizin Mainz in den kommenden Jahren zu einer der modernsten Universitätskliniken in Deutschland. Mit den Neubauten werden Patientenversorgung, Forschung und Lehre innovativer und nachhaltiger.
Die Universitätsmedizin Mainz verpflichtet sich zur fortlaufenden Überprüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer eigenen Maßnahmen. Die Effektivität und Wirksamkeit aller menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten muss stets gewährleistet sein.