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FAQs / Häufige Fragen

1. Welche Behandlungen bietet die Universitätsmedizin Mainz internationalen Patienten?

Die Universitätsmedizin Mainz ist ein Klinikum der Supramaximalversorgung. Einen Großteil unserer anerkannten Expertise können wir auch Patienten aus dem Ausland anbieten, ganz besonders in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

  • Kardiologie, Herzklappenersatz und Herzchirurgie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde - HNO (z.B. Cochlea Implantation)
  • Allgemeinchirurgie (u.a. Schilddrüsen, Pankreas, Leber, Nierenlebendspenden und -transplantationen)
  • Hämatologie
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurochirurgie
  • Onkologie
  • Universitäres Centrum für Präventive Medizin (Check-up)
  • Augenheilkunde (z.B. Hornhauttransplantation, Kinder-Glaukomzentrum)
  • Strahlentherapie und Radioonkologie
  • Kinderwunsch und Humangenetik
  • Urologie (z.B. auch Da Vinci-Operationssystem)

2. Welche Unterlagen sind für eine Behandlungsanfrage erforderlich?

Nähere Informationen finden Sie unter "Behandlungsanfragen" und "Kontaktformular"

3. Werden meine persönlichen und medizinischen Daten geschützt?

Die Universitätsmedizin Mainz nimmt den Schutz Ihrer persönlichen und medizinischen Daten sehr ernst. Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeiter der Schweigepflicht und unseren strengen Datenschutzrichtlinien.

Sollten Sie eine andere Person mit einer Behandlungsanfrage beauftragen oder in die Behandlung mit einbeziehen wollen, dann bitten wir Sie, unsere Schweigepflichtentbindungserklärung (Pdf , 91,1 KB) auszufüllen und zu unterzeichnen. Erst nach Vorlage des ausgefüllten und vom Patienten selbst unterzeichneten Dokuments, können wir Behandlungsangebote, personenbezogene Informationen und Kostenschätzungen an die autorisierte Person herausgeben.

4. Ist als Notfallpatient eine sofortige Anreise möglich?

Aus dem Ausland anreisenden Patienten können wir geplante und vorab finanziell abgesicherte Behandlungen anbieten. In dringenden Situationen prüfen wir gerne die Möglichkeit einer zeitnahen Behandlung. Von einer unangekündigten bzw. von uns nicht vorbereiteten Anreise bitten wir dringend abzusehen!

Bei medizinischen Notfällen, die eine Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich machen, sollten Sie zuerst ein wohnortnahes Krankenhaus aufsuchen.

5.1. Wie wird eine Kostenschätzung erstellt?

5.2. Ist für meine geplante Behandlung ein Festpreis möglich?

5.3. Wird Ratenzahlung angeboten?

Auf Grundlage Ihrer eingereichten medizinischen Dokumente wird Ihre Behandlung durch einen erfahrenen Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets ermittelt. Die auf Sie zugeschnittene Behandlung erfordert zuweilen auch die Expertise anderer Fachbereiche, so dass ein interdisziplinäres Team ein optimales Behandlungsangebot für Sie erarbeitet. Anhand des Behandlungsangebots des oder der Experten werden die voraussichtlichen Kosten ermittelt.

Eine Kostenschätzung besteht aus mehreren Komponenten, wie Allgemeine Krankenhausleistungen, inkl. Zuschlag für unerwartete Komplikationen und Behandlungsverlängerungen, Pflegekosten, ärztliche Leistungen, Einzelzimmerkosten sowie Kosten der Verwaltung und Patientenmanagement. Die Leistungen werden auf der Grundlage des deutschlandweit gültigen Fallpauschalenkatalogs (G-DRG Fallpauschalen) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ermittelt.

Wir betonen, dass es sich bei unseren Kostenschätzungen immer um eine Schätzung handelt. Behandlungskosten werden durch viele Faktoren beeinflusst, die vorab nicht alle bekannt und absehbar sind. Sollte sich u.a. ein alternativer Behandlungsbedarf oder ein unerwarteter Behandlungsverlauf ergeben, so kann die Schlussrechnung von der ursprünglichen Kostenschätzung abweichen.

Vereinbarte Festpreise sind aus diesen genannten Gründen nicht möglich.

Entsprechend der individuellen Kostenschätzung, fordert die Universitätsmedizin Mainz von selbstzahlenden Patienten eine Vorauszahlung der gesamten voraussichtlichen Kosten. Der geforderte Betrag dient der finanziellen Absicherung Ihrer Behandlung und umfasst alle zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu erwartenden Behandlungskosten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir selbstzahlenden Patienten daher keine Ratenzahlung anbieten können.

Ihre Fragen zu einer erstellten Kostenschätzung beantwortet Ihnen unser Team des International Medical Services gerne.

5.4. Wie bekomme ich nach der Behandlung mein Restguthaben zurück?

Informationen finden Sie unter "Entlassung und Endabrechnung".

7.1. Wie schnell kann nach Zahlungseingang meine Behandlung beginnen?

Nach dem Zahlungseingang wird Ihnen üblicherweise der schnellstmögliche Termin angeboten. Wann immer möglich, erhalten Sie selbstverständlich Ihren Wunschtermin.

In einigen Fachabteilungen sind die Dringlichkeit der Behandlung, die Verfügbarkeit von OP- und Behandlungskapazitäten, sowie verfügbare Betten bei der Terminfindung zu beachten. Für Fachabteilungen mit sehr hoher Nachfrage gibt es gegebenenfalls eine Warteliste, die wir berücksichtigen müssen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch den möglichen Zeitaufwand für die Beantragung und Ausstellung eines medizinischen Visums in Ihrem Heimatland. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Deutschen Botschaft.

7.2. Warum ist vor einer stationären Aufnahme ein ambulanter Termin für Voruntersuchungen nötig?

Je nach Krankheitsbild kann es sein, dass vor der stationären Aufnahme Voruntersuchungen nötig sind. In jedem Fall müssen Abstriche für ein Screening auf multiresistente Erreger (vor allem MRSA, MRGN) genommen werden. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Patienten und auch Mitarbeiter der Universitätsmedizin Mainz und sollte ca. 3-5 Tage vor der stationären Aufnahme erfolgen. Für den Fall, dass ein positiv getesteter Patient einer Behandlung bedarf, wird die Einhaltung geeigneter Schutz- und Hygienemaßnahmen erforderlich.

7.3. Kann ich direkt am Anreisetag stationär aufgenommen werden?

In medizinisch begründeten Fällen ist dies möglich. Leitende Ärzte der jeweiligen Fachabteilung werden vorab und anhand medizinischer Kriterien entscheiden, ob Sie direkt am Anreisetag stationär aufgenommen werden können. Entsprechend wird dann ein Bett auf der adäquaten Station eingeplant.

Aber auch dann bleibt das Screening auf multiresistente Keime erforderlich. Bis das Ergebnis vorliegt, bedarf ein Patient einer Unterbringung unter Einhaltung geeigneter Schutz- und Hygienemaßnahmen.

8. Werden meine Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt?

Gängige Ernährungsgewohnheiten (z.B. vegetarisch, muslimisch) können durch unsere Patientenverpflegung berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Wünsche sehr frühzeitig den Mitarbeitern der betreuenden Station mitzuteilen.

Sollte Ihr Gesundheitszustand eine spezielle Ernährung erforderlich machen, wird dies selbstverständlich berücksichtigt.

9. Wo kann ich in Mainz übernachten, wenn ich einen Patienten begleite, bzw. vor oder nach meinem stationären Aufenthalt?

Nähere Informationen erhalten Sie unter "Unterkunft in Mainz".

10. Wie komme ich zur Universitätsmedizin Mainz?

Bitte folgen Sie unserem Link "Ihr Weg zu uns".


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