Bewerbungsverfahren
Sie können sich ab 01.01.2027 für den Kurs 2027-2030 bewerben.
Alle Auszubildenden gelten als Angestellte der Universitätsmedizin Mainz und erhalten somit ein monatliches Gehalt nach dem Haustarifvertrag.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- empfohlenes Mindestalter von 18 Jahren
- umfassende Hörfähigkeit (mit oder ohne Hilfsmittel)
- körperliche Einsatzfähigkeit
- gute laut- und schriftsprachliche Beherrschung der deutschen Sprache (Sprachniveau C1 empfohlen)
- gesunde, belastungsfähige Stimme
- Grundwissen in Musikalität und Rhythmik
- flüssige, unauffällige Rede
- fehlerfreie Artikulation
- Vorerfahrungen durch Praktika im Bereich der Logopädie (Klinik/Praxis/Reha) oder im sozialpädagogischen Bereich erwünscht!
- abgeschlossene Realschulausbildung ODER eine andere gleichwertige Ausbildung ODER eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (Fachhochschulreife für die Teilnahme am additiven Studiengang)
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden vollständigen Unterlagen:
Fassen Sie die Unterlagen 2-9 bitte in einer zusammengefassten PDF-Datei in folgender Reihenfolge zusammen:
1. Kurzbewerbungsbogen
2. formloses Bewerbungsschreiben mit Berufsmotivation
3. Lebenslauf (tabellarisch)
4. letztes Schulzeugnis
5. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (wenn vorhanden)
6. Nachweis über Hochschulausbildung (wenn vorhanden)
7. HNO-ärztlicher Nachweis über eine gesunde,
belastungsfähige Stimme sowie über ein einwandfreies Hörvermögen
8. Nachweise über Teilnahme an Stimmbildung, Chor, Klavierunterricht,
Unterricht an sonstigen Instrumenten (wenn vorhanden)
9. sonstige Zeugnisse
Bitte senden Sie die Unterlagen ausschließlich digital per Email an folgende Adresse:
Bewerbung.logopaedie@unimedizin-mainz.de
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Bewerbungsunterlagen im pdf-Format berücksichtigen können. Unvollständige Bewerbungen sowie Bewerbungen in anderen Dateiformaten werden nicht von uns berücksichtigt.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass jegliche Kosten, die durch die Teilnahme am Eignungstest entstehen, nicht erstattet werden können und weisen Sie daraufhin, dass Teile Ihrer Ausgaben unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie an einem unserer Sprechtage.