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Patientenverfügungen am Uni-Klinikum Mainz: Neue Studie und neue Leitlinie zum Umgang mit Patientenverfügungen

Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin und Klinisches Ethik-Komitee schaffen Sicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen in Mainz

Das klinische Ethik-Komitee am Universitätsklinikum Mainz hat eine Leitlinie entwickelt, die den Umgang mit vorliegenden Patientenverfügungen regelt und Fragen bei der Ermittlung des so genannten mutmaßlichen Patientenwillens klärt. Zudem können Patienten des Klinikums jetzt auf einen entsprechenden Vordruck einer Patientenverfügung zurückgreifen. Der Vordruck und die Leitlinie wurden aufbauend auf den Ergebnissen einer Studie des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin erarbeitet: Dabei haben die Wissenschaftler vorwiegend Mainzer Bürger nach ihrem Kenntnisstand bezüglich Patientenverfügungen befragt.

Der Umgang mit Patientenverfügungen gehört längst zum Alltag im Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Doch die Feststellung der Gültigkeit von Patientenverfügungen und ihre Anwendung in einer konkreten Entscheidungssituation bringen oft Unsicherheiten mit sich. Dies liegt nicht vorrangig am rechtlichen Status der zum Teil sehr unterschiedlichen Dokumente, sondern vor allem an der Frage, ob der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille eines Patienten auf die vorliegende, konkrete Situation anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin eine Studie zum Kenntnistand bezüglich Patientenverfügungen in der Bevölkerung durchgeführt. Vorwiegend Mainzer Bürger wurden darauf hin befragt, was ihrer Ansicht nach in einer Patientenverfügung geregelt werden kann, unter welchen Be­dingungen eine Verfügung bindend ist und welche Hoffnungen und Befürchtungen sie mit der Patientenverfügung verbinden.

Generell zeigt die Studie, dass in der Bevölkerung insbesondere in gebildeteren Schichten eine gute Kenntnis über Gegenstand und Funktion von Patientenverfügungen besteht, die Bereitschaft sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen jedoch eher gering ist. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass die Mehrzahl der Befragten, die die Patientenverfügung als positives Instrument der Selbstbestimmung am Lebensende beschreiben würde, selbst keine Patientenverfügung erstellt hatte.

Die Ergebnisse der Studie sind in eine neue Leitlinie eingeflossen, die das Klinische Ethik-Komitee des Mainzer Universitätsklinikums erarbeitet hat. Die im Dezember 2006 im gesamten Klinikum in Kraft getretene Leitlinie klärt nicht nur ethische und rechtliche Fragen bei der Ermittlung des so genannten mutmaßlichen Patientenwillens und schafft so Sicherheit bei Ärzten, Patienten und Angehörigen, sondern  regelt auch den Umgang mit vorliegenden Patientenverfügungen. Darüber hinaus wird mit der neuen Leitlinie den Patienten des Klinikums ein Vordruck für eine Patientenverfügung angeboten, die nach medizinischen, rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten geprüft ist und Raum für die Anpassung an persönliche Wertvorstellungen lässt.

Kontakt und Informationen:

Univ.-Prof. Dr. Norbert W. Paul, M.A.
Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
Tel. 06131 39-37356
Fax 06131 39-36682
 E-Mail

www.uni-mainz.de/FB/Medizin/Medhist/