Patente

Im Falle der Inanspruchnahme einer eingereichten Erfindungsmeldung erfolgt im Rahmen eines professionellen Patentverwertungsmanagements auch weiterhin eine Betreuung des Verfahrens durch den Technologietransfer in Zusammenarbeit mit einer Patentverwertungsagentur (PVA). Hierbei werden für die Erfinderin bzw. den Erfinder anfallende verwaltungstechnische Arbeiten auf allen Stationen der schutzrechtlichen Sicherung (Patentierung), der Vermarktung und Verwertung (Akquisition von Lizenznehmern) übernommen. Der Erfinderin bzw. dem Erfinder entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Kommt es zur Verwertung eines Erfindung, stehen dem Erfinder gesetzlich 30% der Bruttoverwertungserlöse zu (§ 42 Abs. 4 ArbnErfG).

Im Falle der Freigabe der Erfindung steht dem Erfinder die Entscheidung über eine weitere Verwertung frei.

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