Alle Studierenden der Zahnmedizin werden am Beginn ihres klinischen Studienabschnittes in hygienisches Verhalten bei der Behandlung eingewiesen. Die Abteilung beteiligt sich daran mit einer Vorlesung, in der die Grundlagen der Hygiene allgemein und auch die besonderen Anforderungen für die Zahnheilkunde vorgestellt werden. Dazu gehören die Hände- und Flächendesinfektion, die Instrumentenaufbereitung, die Anforderungen an die Wasserhygiene in Dentaleinheiten sowie die persönlichen Schutzmaßnahmen.