Zugang & Nutzung 


Zugang & Nutzung

Der Zugang zur Biobank für flüssige und zelluläre Biomaterialien ist in der Nutzungsordnung beschrieben.
Jeder wissenschaftliche Mitarbeiter der Universitätsmedizin Mainz kann einen Antrag auf Durchführung eines Biobankingprojektes stellen. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen für den Zugang zur Biobank für flüssige und zelluläre Biomaterialien erfüllt sind, wird auf Grundlage des Nutzungsantrags ein individuelles Angebot erstellt.
Die Liquid-Biobank der Universitätsmedizin verfolgt keine kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht. Für die verschiedenen Einlagerungswünsche des Partners wird ein individuelles Angebot aus dem Leistungsspektrum erstellt. Die Kosten sind abhängig von dem geplanten Biobanking Konzept sowie Quantitäten und Qualitäten.
Daten- und Biomaterialnutzung bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Leitung des Biobanking-Projektes. Der Antrag auf Daten/-Probennutzung ist über das Use and Access Advisory Committee (UAAC) der Liquid Biomaterialbank Mainz zu stellen.


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Datenschutz

Das Datenschutzkonzept der Biomaterialbank Mainz legt höchsten Wert auf den Schutz der persönlichen Rechte der Patienten. Personenidentifizierende Daten, Klinische Daten, Laboranalyse-, Studien- und Probenmanagement-Daten werden in getrennten Datenbanksystemen gespeichert und von verschiedenen Verantwortlichen verwaltet. Alle Personendaten werden pseudonymisiert (Studien-Identifikationsnummer) und Biomaterialien unter einer anonymen Labor-ID ausschließlich mit dieser Studien-ID verknüpft. Patienten sind bei der Biomaterialspende, -einlagerung und der anschließenden Forschungsdiagnostik nach dem Grundsatz der freiwilligen, informierten Einwilligung geschützt und durch ihre forschenden Ärzte sowie Informationsbroschüren optimal aufgeklärt. Alle Biobanking Projekte der Biomaterialbank der Universitätsmedizin Mainz sind durch die Ethikkommission Rheinland-Pfalz begutachtet und genehmigt.