Die Bereitstellung von Geweben oder Gewebsextrakten erfolgt auf schriftlichen Antrag des Nutzers (siehe Antragsformular).
Voraussetzungen sind ein definiertes wissenschaftliches Projekt und ein Ethikvotum für das Projekt.
Überprüfung des Antrags durch die Leitung der Gewebe-Biobank bezüglich Machbarkeit und möglichen Alternativen (z.B. Einsatz von Paraffinmaterial).
Über die Zuweisung entscheidet das Nutzungsgremium unter Berücksichtigung sachlicher und organisatorischer Gründe und unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung der Gewebebank. Bei Ablehnung erfolgt eine Begründung. Es wird sichergestellt, dass beitragende klinische Einrichtungen einen prioritären Zugang erhalten (Vetorecht).
Das Gewebe, Gewebsextrakte oder Schnittpräparate werden dem Nutzer zur Durchführung der beantragten Untersuchungen überlassen. Nach Übergabe des Gewebes oder der Extrakte ist der Nutzer für die sachgerechte Behandlung und Verwendung des Gewebes oder der Gewebeextrakte in Übereinstimmung mit allen geltenden Bestimmungen verantwortlich. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Nutzungsgremiums.