Generalistische Pflegeausbildung
Die neuen Pflegeausbildungen
Das neue Pflegeberufegesetz führt die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammen.
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ mit europäischer Anerkennung.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
An der Universitätsmedizin bieten wir folgende Ausbildungsgänge an:
- Pflegefachfrau/-mann mit Vertiefungseinsatz
- Stationäre Akutpflege
- Psychiatrische Versorgung
- Pädiatrische Versorgung
- Spezialisierungsmöglichkeit: Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Oktoberkurse bei angemessener Kursstärke)
Struktur der Ausbildung
- Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und schulischen Teil. Dabei entfallen 2100 Stunden auf den theoretischen und 2500 Stunden auf den praktischen Teil der Ausbildung
- Da die Ausbildung alle Teile der Pflege umfasst werden einzelne Einsätze nicht beim Ausbildungsträger sondern bei externen Kooperationspartnern absolviert
- Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung (Haustarifvertrag)
- Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt
Einsätze der praktischen Ausbildung
- Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
- Pflichteinsatz ambulante Pflege
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
- Weitere Einsätze z.B. Hospiz, Beratungsstellen o.ä.
- Vertiefungseinsatz in den Fachrichtungen stationäre Akut-/Lanzeitpflege, ambulante Pflege, Pädiatrie oder Psychiatrie
Zugangsvoraussetzungen
- Mind. mittlerer Schulabschluss
- Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
Die Ausbildungen beginnen jeweils am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!