Welche rechtlichen Hinweise müssen Sie beachten?

Eine Schwangerschaft und eine Geburt von Kindern, die durch eine Samenspende entstanden sind, werden an das BfArm (das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gemeldet. Jedes Kind hat ab dem 16. Geburtstag das Recht, Informationen über seine genetische Herkunft zu erfragen.

Zudem sollten Sie sich mit dem Thema der Stiefkindadoption vertraut machen. Bislang muss die nicht-austragende Mutter nach Geburt Ihres gemeinsamen Kindes die sogenannte Stiefkindadoption beantragen und ist nicht automatisch als Mutter eingetragen (dies gilt auch wenn Sie verheiratet sind).

Wir als Kinderwunschzentrum der Universitätsmedizin Mainz sind sehr froh, endlich auch lesbische Paare regulär bei uns behandeln zu können.