Zur Abklärung und Behandlung von Kinderwunschpaaren bieten wir Ihnen ein umfassendes Spektrum modernster Diagnose- und Therapieverfahren:
Wir bieten Ihnen ein umfassendes anamnestisches und medizinisches Gespräch mit Festlegung der danach erforderlichen speziellen Untersuchungen:
Sind Operationen im Verlauf oder zur Diagnostik nötig erfolgt immer eine direkte Rücksprache mit den Operateuren zur gemeinsamen Therapieplanung.
Die andrologische Abklärung und Therapie erfolgt parallel zu unseren Therapien in Zusammenarbeit mit den Andrologen der Urologischen Universitätsklinik, einschließlich den MESE und TESE – Verfahren (Gewinnung der Samenzellen aus den Nebenhoden bzw. Hoden) mit anschließender ICSI Behandlung.
In der Behandlung des Kinderwunsches stehen uns verschiedene Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Die Wahl der Methode richtet sich zum einen nach den Untersuchungsergebnissen und Ihren Begleiterkrankungen, zum anderen werden Ihre Wünsche aus dem persönlichen Gespräch berücksichtigt. Die Kosten werden je nach Therapie zum Teil ganz, anteilig oder nur unter speziellen Voraussetzungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen. Die Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung ist vom jeweiligen Vertrag abhängig.
Zur Einschätzung einer möglichen Eizellreifungsstörung kann man die Eibläschenbildung mit Eisprung und die Umwandlung zum Gelbkörper mittels Ultraschalluntersuchung kontrollieren.
Das Zyklusmonitoring kann zur Kräftigung der Eizellreifung durch eine hormonelle Zyklusstimulation unterstützt werden. Diese Therapie wird in Form von Tabletten oder Spritzen durchgeführt. Durch die Ultraschalluntersuchung wird diese unterstützte Eizellreifung nachvollzogen.
Oft ist die Zyklusüberwachung mit Festlegung des optimalen Zeitraums für den Geschlechtsverkehr hilfreich um die gewünschte Schwangerschaft zu erzielen.
Es ist sehr sinnvoll, den Eisprung durch eine Spritze auszulösen (Ovulationsinduktion) um den Zeitpunkt der Empfängnis optimal ausnutzen zu können.
Der Gelbkörper entsteht aus dem Eibläschen, aus dem zuvor die reife Eizelle gesprungen ist. Er ist für die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter und den Verlauf der Frühschwangerschaft sehr wichtig. In der zweiten Zyklushälfte kann der Gelbkörper durch die Gabe von Progesteron unterstützt werden. Eine hormonelle Unterstützung der Eizellreifung kann die Ausbildung eines kräftigeren Gelbkörpers bewirken.
Die Kosten für diese oben genannten Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Sind die Behandlungen der Ursachen für die Unfruchtbarkeit ausgeschöpft besteht die Möglichkeit einer assistierten, also unterstützten Befruchtung. Nach den Voruntersuchungen wird ein individueller Therapieplan festgelegt.
Eine Behandlung durch Insemination ist bei Paaren mit Kinderwunsch sinnvoll, wenn milde Einschränkungen in der Spermienqualität vorliegen und die Samenzellen nicht in ausreichender Zahl und Qualität aus normalem Wege durch den Eileiter zur Eizelle gelangen können. Dabei werden speziell „aufbereitete“ Spermien über einen dünnen Katheter (Schlauch) in die Gebärmutter eingebracht. Die Spermien befruchten dann im Eileiter selbst die Eizelle, die dann in die Gebärmutter weiterwandert und sich bei Erfolg dort einnistet.
Um den optimalen Zeitpunkt hierfür zu finden wird diese Methode mit einer Zyklusstimulation und Auslösen des Eisprungs kombiniert.
Bei dieser Methode findet die Befruchtung der Eizelle mit Spermien außerhalb des Körpers (in-vitro) statt. Sie kann zum einen nötig werden, wenn die Eileiter verklebt sind oder fehlen und sich Eizelle und Samen auf natürlichem Weg nicht treffen können. Zum anderen kann diese Methode auch gewählt werden, wenn die Ausschöpfung der vorherigen Maßnahmen nicht zur gewünschten Schwangerschaft geführt hat.
Bei dieser Maßnahme werden die Eierstöcke ab dem 2. oder 3. Zyklustag durch selbst verabreichte Hormonspritzen angeregt mehrere Eizellbläschen wachsen zu lassen.
Durch Ultraschall kann dieses Wachstum kontrolliert werden. Meist ist es je nach Therapieplan ab einer bestimmten Eizellgröße notwendig eine weitere Spritze zur Hemmung des verfrühten Eisprungs zu verordnen. Haben die Bläschen eine bestimmte Größe erreicht (meist nach 8-12 Stimulationstagen) wird die Eizellentnahme geplant. Etwa 36 Stunden nach der Gabe der Eisprung auslösenden Spritze werden die Eizellen in einer Kurznarkose/Sedierung operativ entnommen. Dieser Eingriff dauert nur wenige Minuten und erfolgt ambulant. Bei der IVF-Methode werden die gewonnenen Eizellen mit den Spermien des Partners zusammengeführt und müssen die Befruchtung somit selbst schaffen. Entsteht mindestens ein vitaler Embryo wird er nach weiterer Entwicklung nach 3-5 Tagen über einen sehr dünnen, biegsamen Schlauch in die Gebärmutter zurückgegeben. Diese Maßnahme ist in aller Regel schmerzlos und erfolgt ebenfalls ambulant.
ICSI ist eine Zusatzmaßnahme der IVF, die bei eingeschränkter Samenqualität zum Einsatz kommt. Hierbei werden die Eizellen mit der Haltepipette fixiert. Unter einem speziellen Mikroskop wird dann ein einzelnes Spermium in eine dünne Injektionspipette aufgezogen und direkt in der Eizelle platziert. Die ICSI ahmt somit den natürlichen Vorgang des Eindringens eines Spermiums in die Eizelle nach.
Dieses Verfahren ähnelt der üblichen Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Jedoch findet zur Stimulation des Wachstums mehrerer Eizellen keine Hormongabe statt. Stattdessen wird das Heranwachsen einer Eizelle im natürlichen Zyklus („Natural Cycle“) beobachtet und nur eine Eizelle zur Befruchtung gewonnen. Die anschließenden Maßnahmen unterscheiden sich dann nicht mehr zur ICSI mit hormoneller Stimulation.
Die Erfolgsaussichten einer Inseminationsbehandlung richten sich nach dem jeweiligen Samenbefund, den Vorerkrankungen und dem Alter der Frau.
Bei all den Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft birgt jede Therapie auch ein geringes Risiko an Komplikationen. Im ausführlichen Arztgespräch wird auf die Aufklärung und Vermeidung von Schwierigkeiten eingegangen.
Die individuelle Therapieplanerstellung und Kommunikation untereinander hilft ungemein zur Vermeidung und Behebung von Komplikationen.
Sollte eine stationäre Aufnahme notwendig werden, so sind Sie bei uns sicher aufgehoben! Eine Mitbetreuung und –behandlung erfolgt durch unser Zentrum.
In Deutschland werden in der Regel ein bis zwei Embryonen in die Gebärmutter zurückgesetzt. Es ist gesetzlich verboten, mehr als drei Embryonen auf einmal einzusetzen. Wenn mehr als zwei befruchtete Eizellen zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, diese am Tag nach der Eizellgewinnung einzufrieren (Kryokonservierung).
Falls die Frau im IVF/ICSI- Behandlungszyklus nicht schwanger wird, können in einem anderen Zyklus die befruchteten Eizellen aufgetaut und zurückgesetzt werden, ohne dass eine hohe Stimulation und Eizellentnahme notwendig ist (Kryozyklus). Der Ablauf des Embryonentransfers ist dem im IVF/ICSI Zyklus gleich und erfolgt meist nach einer milden hormonellen Vorbereitung der Gebärmutterschleimhaut.
Auch bei Spermien kann das Einfrieren sinnvoll sein, wenn die Gewinnung schwierig ist, eine Chemo- oder Strahlentherapie geplant oder eine längere Abwesenheit des Partners ansteht.
Wir bieten in unserem Kinderwunschzentrum auch die Fremdsamenspende an. Eine Fremdsamenspende kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Beispielsweise wenn eine sogenannte Azoospermie vorliegt – eine Samenprobe ohne dass Spermien gefunden werden konnte. Sollten Sie sich für eine Fremdsamenspende entscheiden, ist automatisch eine Insemination oder eine künstliche Befruchtung mit IVF oder ICSI notwendig. Unser Kinderwunschzentrum kooperiert mit mehreren Samenbanken in Deutschland (SEJ Samenbank Berlin GmbH, Berliner Samenbank GmbH, Cryobank – München) sowie mit der European Sperm Bank. Um einen geeigneten Spender für Sie zu finden, können Sie auf die umfangreichen Register der Samenbanken zurückgreifen. Jedoch werden die Kosten für die Fremdsamenspende nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen privat getragen werden.
Die Kosten für die assistierte Reproduktion (IUI/IVF/ICSI) werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel zu 50% übernommen, wenn das Paar verheiratet ist und die Frau über 25 Jahre und unter 40 Jahre alt ist, der Mann auch über 25 und unter 50 Jahre alt ist.
Bei Privatversicherten gilt das Verursacher-Prinzip und der individuelle Vertrag.
Daneben können Kinderwunschbehandlungen von Paaren mit erstem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz von der Landesregierung Rheinland-Pfalz finanziell bezuschusst werden. Die genauen Rahmenbedingungen können auf der Seite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung in der Förderrichtlinie Assistierte Reproduktion eingesehen werden.