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Einigung in der Tarifrunde 2025: Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Universitätsmedizin Mainz erzielen in 2. Verhandlungsrunde den Durchbruch

35-monatige Laufzeit verdeutlicht verlässliche Tarifpartnerschaft und gibt Raum für Neuausrichtung

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Universitätsmedizin Mainz haben sich für die rund 7.700 Mitarbeitenden des nicht-ärztlichen Dienstes auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Dessen Inhalte haben beide Tarifparteien gemeinsam klar auf die langfristige wirtschaftliche Konsolidierung der Universitätsmedizin Mainz ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund ist auch die besonders lange Laufzeitzeit von 35 Monaten zu beachten: Der neue Tarifvertrag gilt für den Zeitraum 01.02.2025 bis 31.12.2027. Inhaltlich zeichnet er sich insbesondere dadurch aus, dass es gelungen ist, sowohl das Bedürfnis der Beschäftigten nach Entlastung und mehr Freizeit als auch die außerordentlichen wirtschaftlichen Herausforderungen und das Erfordernis nach langfristiger Planungssicherheit in Einklang zu bringen. Kernelement ist die Einführung der 35-Stundenwoche zum 01.01.2027.

Der Vorstandsvorsitzende und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Ralf Kiesslich, sieht in der erzielten Tarifeinigung eine faire und tragfähige Lösung für alle: „Dieser Tarifabschluss gibt uns Raum, um auch zukünftig flexibel agieren und den umfassenden Wandel und Neustart der UM gemeinsam erfolgreich gestalten zu können. Der Vorstand dankt allen Beschäftigten, die uns dabei unterstützen.“

„Mit diesem Verhandlungsergebnis haben wir eine win-win-Situation geschaffen. Mit dem Verzicht auf eine lineare Entgelterhöhung bis Ende 2027, ist es als ein bedeutender Beitrag der Beschäftigten zum Konsolidierungsprozess der Universitätsmedizin zu sehen. Die Reduzierung der Arbeitszeit entlastet die Beschäftigten spürbar. Damit werden die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessert, was unmittelbar zu einer zuverlässigen und stabilen Gesundheitsversorgung der Menschen beiträgt. Die ersten Reaktionen unserer Mitglieder innerhalb der Belegschaft zu dieser Tarifeinigung sind überwiegend positiv. Unsere Aufgabe ist nun vor allem, das vorliegende Verhandlungsergebnis mit unseren Mitgliedern zu diskutieren und innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist ein repräsentatives Stimmungsbild dazu einzuholen“, erklärt Frank Hutmacher, Fachbereichsleiter für das Gesundheitswesen der Gewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz-Saarland und Verhandlungsführer der Dienstleistungsgewerkschaft.

„Diese schnelle Tarifeinigung ist ein Bekenntnis zur dringend erforderlichen weiteren wirtschaftlichen Konsolidierung der Universitätsmedizin und ein klares Zeichen dafür, dass wir dieses Ziel gemeinsam erreichen wollen. Die Laufzeit von knapp drei Jahren gibt mehr Zeit, damit die bereits eingeleiteten Maßnahmen auch nachhaltig greifen können. Unbestritten ist die Umsetzung der 35-Stunden-Woche in der Universitätsmedizin eine Herausforderung, die in unserer Situation aber deutlich mehr Chancen als Risiken birgt“, betont die Verhandlungsführerin und Kaufmännischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Dr. Waltraud Kreutz-Gers. Und ergänzt: „Wir bieten unseren Mitarbeitenden nach wie vor attraktive Entgeltbedingungen. Neben der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit ab Januar 2027 werden die Beschäftigten über ein Zeitwertkonto die Möglichkeit haben, aufgelaufene Überstunden oder Teile ihres Entgeltes in Zeitguthaben umzuwandeln. Das angesammelte Guthaben können sie dann beispielsweise für Freistellungsphasen, zeitweise Arbeitszeitreduzierungen oder einen vorgezogenen Ruhestand nutzen.“

In dem Wissen, dass die Arbeitszeitflexibilität für die Beschäftigten der Universitätsmedizin Mainz ein besonders relevantes Thema ist, haben die Tarifparteien u.a. folgende Eckpunkte vereinbart, um das hauseigene Tarifsystem weiterzuentwickeln und so noch attraktiver zu gestalten: 

  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
    • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird zum 01.01.2027 für die Beschäftigten der Universitätsmedizin Mainz auf 35 Stunden reduziert. Die Auszubildenden, Schüler und Dualstudierenden der Universitätsmedizin Mainz sind davon ausgenommen.
  • Einrichtung eines Langzeitkontos / Zeitwertkontos
    • Spätestens zum 31.12.2025 wird ein Langzeitkonto/ Zeitwertkonto für alle Beschäftigten der Universitätsmedizin tarifiert und umgesetzt.

Auch beim Thema Vergütung haben sich die Tarifparteien auf Neuregelungen geeinigt. Dazu zählen:

  • Erholungsbeihilfe
    • Alle Beschäftigten einschließlich Auszubildende, Schüler und Dualstudierende der UM erhalten in den Jahren 2025 und 2026 jeweils zum 01. August eine Urlaubsbeihilfe i.H. von bis zu 156 Euro. Teilzeitkräfte erhalten diesen Betrag angepasst an ihre Arbeitszeit.  
  • Tarifsteigerung der Entgelte für Auszubildende
    • Die tariflichen Ausbildungsentgelte erhöhen sich 2025, 2026 und 2027 jeweils zum 1. Juli um 50,00 Euro brutto.
  • Tarifliche Einmalzahlungen
    • Alle Beschäftigten der Universitätsmedizin Mainz erhalten in den Monaten Juli 2025 und Juli 2026 mit ihrem Entgelt jeweils zusätzlich einen Betrag i.H. von bis zu 600,00 Euro brutto. Teilzeitkräfte erhalten die beiden jährlichen Einmalzahlungen entsprechend arbeitszeitanteilig.
  • Gehaltsbestandteil Zukunftsbetrag
    • Die Übergangsregelung des Zukunftsbetrages (Übergangsbetrag) i.H. von bis zu 60,00 Euro brutto pro Monat wird für alle Beschäftigten und Auszubildenden der Universitätsmedizin Mainz, rückwirkend zum 01. Februar 2025 als fester Entgeltbestandteil in die Entgelttabellen übernommen.

Die Tarifpartner haben eine Erklärungsfrist bis zum 29.05.2025 23:00 Uhr vereinbart, innerhalb der die Einigung noch widerrufen werden kann.

 

Bildunterschrift: Professor Ralf Kiesslich und Dr. Waltraud Kreutz-Gers freuen sich gemeinsam mit Frank Hutmacher (Bildmitte) den Tarifabschluss 2025 nach der 2. Verhandlungsrunde unterzeichnen zu können;
Bildquelle: Universitätsmedizin Mainz/Markus Schmidt

 

 

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Silke Steetskamp, 
ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland,
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