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Informationen zu aktuellen Regelungen für Besucher:innen und Patient:innen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den aktuellen Regelungen für Besucher:innen und Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz. 

Aktuelle Regelungen für Besucher:innen

Keine generelle Maskenpflicht

Für Besucher:innen der Universitätsmedizin Mainz gilt keine generelle Maskenpflicht.

Bitte beachten Sie, dass zum Schutz besonders gefährdeter Patient:innen in einigen Bereichen der Universitätsmedizin Mainz eine Maskenpflicht oder weitere Schutzvorgaben gelten können. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die geltenden Regelungen. Im Fall einer Maskenpflicht bringen Sie bitte nach Möglichkeit eine eigene Maske mit.  


Keine 
SARS-CoV-2-Testpflicht

Es gibt keine SARS-CoV-2-Testpflicht für Besucher:innen der Universitätsmedizin Mainz.

Besuchszeit zwischen 15:00 und 19:00 Uhr für bis zu 2 Personen pro Patient:in

Täglich können Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr bis zu 2 Personen nacheinander oder auch zeitgleich zum Besuch empfangen. Ausnahmeregelungen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen möglich. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über geltende Hygienevorgaben auf der Station und ggf. abweichende Besuchsregelungen.

Ein generelles Besuchsverbot gilt weiterhin für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind sowie für jene Menschen, die geltende Schutzmaßnahmen nicht einhalten bzw. deren Einhaltung nicht gewährleisten können. Personen, die erkennbare Atemwegsinfektionen aufweisen, werden gebeten, von einem Besuch möglichst abzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, tragen Sie bitte während des Besuchs eine FFP2-Maske.

Aktuelle Regelungen für Patient:innen

Keine generelle Maskenpflicht

Für Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz besteht keine generelle Maskenpflicht. 

Bitte beachten Sie, dass zum Schutz besonders gefährdeter Patient:innen in einigen Bereichen der Universitätsmedizin Mainz jedoch spezielle Vorgaben gelten können.


Keine 
SARS-CoV-2-Testpflicht

Für Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz besteht keine SARS-CoV-2-Testpflicht.

Patient:innen können im Verdachtsfall vor der Aufnahme oder während des Aufenthalts durch das Klinikpersonal der Universitätsmedizin Mainz getestet werden.

Hotlines

Das Land Rheinland-Pfalz hat mehrere Hotlines eingerichtet, darunter:

Hotline für Informationen zum Coronavirus und Fragen rund ums Impfen: 0800 575 81 00
Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung zu Corona erreichen Sie unter: 116 117.

Schutz vor dem Coronavirus und anderen Viren

Helfen Sie mit, die Übertragung von Virusinfektionen zu vermeiden, indem Sie sich und andere schützen.

Hygiene schützt