Arbeitsmedizinische Vorsorge

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung ist die Pflichtvorsorge zu veranlassen und die Angebotsvorsorge anzubieten bzw. der Beschäftigte hat die Möglichkeit eine Wunschuntersuchung durchzuführen. Voraussetzung ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.

Der vorliegende Erhebungsbogen enthält die häufigsten in der Universität und Universitätsmedizin vorkommenden Anlässe für eine Angebots- und Pflichtvorsorge. Im Einzelfall können zusätzliche Gefährdungen vorkommen, die in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung enthalten sind.

Daher sind die Informationen unter:

www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbsch/arbmedvv_ges.htm oder im Downloadbereich bei der Beurteilung heranzuziehen.

Die Angebots- und Pflichtvorsorgen können im Rahmen der jährlichen Unterweisung für die Beschäftigten festgelegt werden. Bitte senden Sie uns den Erhebungsbogen zu, damit wir den Beschäftigten einen Termin geben können.

Im Falle einer Angebotsvorsorge können Sie das beiliegende Anschreiben benutzen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel. Nr. 17-7409 zur Verfügung.

 

Ihre Betriebsärztliche Dienststelle