Aus- und Fortbildung Ersthelfer (m/w/d)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über den Vorgang informieren, wie die Ausbildung von Ersthelfern (m/w/d) in der Universitätsmedizin geregelt wird.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt für die erforderliche Anzahl von Ersthelfern (m/w/d) die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe.
Seit dem 01.01.2018 muss vor Lehrgangsbeginn in jedem Fall eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingeholt werden (Antrag Kostenübernahme LBUB 0028831).
Die einzelnen Fachbereiche stellen eigenständig die Anträge auf Kostenübernahme und erhalten nach der Unfallverhütungsvorschrift eine Kostenzusage für 10 % der Beschäftigten. Hierunter können auch diejenigen Beschäftigten fallen, deren Berufsbild die Erste Hilfe beinhaltet, diese von den Beschäftigten aber nicht mehr praktisch ausgeübt wird.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Klären Sie bitte in Ihrer Abteilung für die relevanten Bereiche wer Ersthelfer ist, wer die
Erste Hilfe Ausbildung und die
Erste Hilfe Fortbildung hat.
Für Bereiche in denen keine Patienten betreut werden durch ärztliches und pflegerisches Personal können Ersthelfer erforderlich sein, z.B. in Forschungsabteilungen, Verwaltungsbereichen und Werkstätten.
Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Beschäftigten entsprechen.
Der
Antrag zur Kostenübernahme ist „auf der Homepage der Unfallkasse Rheinlandpfalz mit dem
Webcode: 223 zu finden und
online auszufüllen“ direkt an die Unfallkasse zu schicken.
Sie erhalten dann auf dem Antragsformular die Anzahl der genehmigten Personenzahl für die Erste Hilfe Ausbildung und das Erste Hilfe Training (Antrag Kostenübernahme-LBUB 002883).
https://www.ukrlp.de/homeErst wenn der Antrag genehmigt ist, kann die Anmeldung erfolgen!Bitte geben Sie Ihrer Mitarbeiterin und Ihrem Mitarbeiter das Anmeldeformular Erste Hilfe mit zu dem Kurs, damit direkt mit der Unfallkasse abgerechnet werden kann.
Hilfreich für die Abrechnung wäre es, wenn auf der Teilnehmerliste der ermächtigten Stelle klar ersichtlich ist, für welchen Bereich die Erste Hilfe Schulung durchgeführt wurde, bzw. die jeweilige Kostenzusage beigefügt wird.
Bitte senden Sie uns nach der Ausbildung oder dem Training die Bescheinigung in Kopie über den Kurs zu, damit wir weiterhin diese Daten pflegen können.
Sie können Ihre Mitarbeiter mit dem beigefügten Formular
Bestellung zum Ersthelfer (Pdf, 118,1 KB) ernennen.
Folgende
Links (s.u.) können für die Anmeldung beim DRK in Mainz genutzt werden.
Da die Kurse
wöchentlich stattfinden, haben Sie mehr organisatorische Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter einzuplanen.
In den AGB können Sie die Bedingungen für die Stornierung ersehen.
https://www.drk-mainz.de/angebote/erste-hilfe-und-rettung/erste-hilfe.htmlhttps://www.audis-online.de/index.php?site=audis_kurstermine&verband=321&siteid=500https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openformFür Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.