Umsetzung Masernschutzgesetz

Zum 01.03.2020 ist das „Gesetz über den Schutz von Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Danach müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern tätig sind, einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität vorlegen. Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Demnach müssen alle nach 1970 geborenen Beschäftigten der Universitätsmedizin Mainz einen entsprechenden Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Diese Pflicht besteht auch für Beschäftige, die keinen direkten Patientenkontakt haben.

An der Universitätsmedizin Mainz wird das Masernschutzgesetz wie folgt umgesetzt:
 

  • Falls Sie bereits eine Bescheinigung gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten haben, reichen Sie diese der Personalabteilung ein.
     
  • Bei allen Neu-Einstellungen muss eine Masern-Schutzimpfung oder Masern-Immunität nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Studierende, Schüler, Praktikanten, Ehrenamtliche usw.
     
  • Die erforderlichen Nachweise können gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch jeden Arzt oder Ärztin, auch Haus-, Stations- /Oberarzt*in o.ä., gegebenenfalls auch durch die Betriebsärztliche Dienststelle ausgestellt werden.

Für Dienstleister bzw. Mitarbeitende von Fremdfirmen, die in der Universitätsmedizin Mainz tätig werden, müssen die Nachweise nach § 20 Abs. 9 IfSG vor Arbeitsbeginn vorliegen. Dies müssen die Fremdfirmen bzw. Dienstleister gewährleisten. Für die Kontrolle und Archivierung ist die Einrichtung / Abteilung zuständig, in der die Fremdleistungen erbracht werden.

Eine FAQ für Mitarbeitende der Universitätsmedizin Mainz finden Sie im Intranet unter "Wissenswertes von A-Z (Stichpunkt: Umsetzung Masernschutzgesetz)":
https://intern.unimedizin-mainz.de/wissenswertes-von-a-z/stichwortverzeichnis.html

 

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