Einsatz von Praktikanten

Nach der Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung und aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erhalten Praktikantinnen und Praktikanten eine arbeitsmedizinische Vorsorge mit den entsprechenden Impfangeboten.

Anbei steht die Handlungshilfe zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung zur Verfügung, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erstellt worden ist.