Für eine Nutzung von Daten der Gutenberg-Gesundheitsstudie (GHS) für wissenschaftliche Zwecke muss jede:r Wissenschaftler:in Mitglied des GHS-Forschungskonsortiums werden und damit die Geschäftsordnung des Forschungskonsortiums GHS anerkennen. Jede:r Wissenschaftler:in erklärt damit, die in der Ordnung definierten Grundsätze, Nutzungsmodalitäten und Formalitäten des interdisziplinären Forschungskonsortiums einzuhalten. Detaillierte Informationen zum Zugang und zur Nutzung von Studiendaten der GHS sind hier beschrieben.
Der Leitungsausschuss der GHS koordiniert die wissenschaftlichen Projekte. Er überprüft die Durchführbarkeit der wissenschaftlichen Fragestellungen eines vorgeschlagenen Projekts, Überschneidungen mit bestehenden Projekten und ob sie durch die Einwilligung der Studienteilnehmer:innen abgedeckt sind. Jegliche Form der Veröffentlichung muss dem Leitungsausschuss mit einer Frist von mindestens zehn Werktagen zur formalen Freigabe vorgelegt werden. Er prüft die korrekte Darstellung der Studie und die Nennung aller Förderer.
Bei Beantragung eines Projekts durch Wissenschaftler:innen wird zu Beginn eine Projektgruppe festgelegt. Mit dem Beschluss zur Veröffentlichung der Ergebnisse werden die Mitglieder der Projektgruppe – wenn sie entsprechend einen genuinen wissenschaftlichen Beitrag erbracht haben – als Autor:innen in Publikationen aufgeführt. Die Beiträge werden pro Autor:in schriftlich dokumentiert. Die Festlegung der Autorenschaften folgt den Prinzipien der Guten Wissenschaftlichen Praxis und den Kriterien des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE).
Für die Manuskriptfreigabe und Publikation gelten folgende Regeln:
Grundsätzlich wird bei allen Publikationen das GHS-Forschungskonsortium in der Autorenliste aufgeführt. Diesbezüglich gilt im Detail: