Die GHS hat klare Rahmenbedingungen für den Zugang und die Nutzung ihrer Studiendaten und des Biomaterials festgelegt. Diese sind in der Geschäftsordnung der GHS verankert.
Ziele und Grundsätze
Primäres Ziel: Nutzung der Studiendaten für wissenschaftliche Zwecke und Bereitstellung für die Forschung
Anliegen: Maximierung des Nutzens aus dem gesammelten Daten- und Probenmaterial für die gesundheitsbezogene Forschung
Verfügbarkeit: Breite Zugänglichkeit der Daten und des Probenmaterials für interne und externe Wissenschaftler:innen
Zugangsregelungen für externe Wissenschaftler:innen
Externe Forscher:innen können die Nutzung von Daten und Biomaterial beantragen, wenn sie: 1. eine Kooperation mit der GHS eingehen, 2. einen Beitrag zur Studie leisten (z.B. Generierung von Sekundärdaten), oder 3. besondere wissenschaftliche Expertise einbringen.
Nutzungsbestimmungen
Die Verwendung von Biomaterial und/oder Studiendaten unterliegt strengen Regelungen, die in der Geschäftsordnung festgelegt sind, zum Schutz der Rechte der Studienteilnehmenden:
Diese Richtlinien gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit den wertvollen Ressourcen der GHS und fördern gleichzeitig den wissenschaftlichen Fortschritt durch breite Nutzungsmöglichkeiten.
Prozess der Datennutzung in der Gutenberg-Gesundheitsstudie (GHS, Bereich A)
A1 Antragstellung
Wissenschaftler:innen reichen einen Datennutzungsantrag (Proposal) ein, der folgende Informationen enthält:
Für Projekte zur akademischen Weiterqualifikation gibt es spezielle Anträge im Rahmen eines Förderprogramms für Akademische Karriere.
A2 Genehmigungsverfahren
Der Leitungsausschuss der GHS prüft alle Projekte zur Verwertung von Studiendaten. Der Leitungsausschuss tagt etwa monatlich und bewertet die Durchführbarkeit sowie mögliche Überschneidungen mit bestehenden Projekten. Bei Bewilligung wird der Antragsteller Mitglied im GHS-Forschungskonsortium und verpflichtet sich zur Einhaltung der Geschäftsordnung. Bei Ablehnung ist eine Überarbeitung des Antrags unter Berücksichtigung der Leitungsausschuss-Anmerkungen möglich.
A3 Statistischer Analyseplan
Nach Annahme des Antrags ist in der Regel ein statistischer Analyseplan vorzulegen.
Der statistischer Analyseplan dient als Grundlage für die Zusammenstellung des Datensatzes. Eine Beratung zum statistischer Analyseplan wird insbesondere für Nachwuchswissenschaftler:innen empfohlen und angeboten.
A4 Rechtliche Grundlagen
Bei Bedarf wird eine Datentransfervereinbarung zur Regelung der rechtlichen Aspekte der Datennutzung erstellt und unterzeichnet.
A5 Datenbereitstellung
Nach Unterzeichnung der Datentransfervereinbarung werden die beantragten Studiendaten zur Verfügung gestellt.
A6 Datenauswertung
Die statistische Analyse erfolgt in der Regel durch die zentrale Statistikeinheit der GHS. Bei entsprechender Fachkompetenz können Wissenschaftler:innen die Auswertung selbst durchführen. GHS-Statistiker:innen stehen beratend zur Verfügung.
A7 Manuskripterstellung
Die Ergebnisse werden in einem Manuskript zur Veröffentlichung zusammengefasst. Autor:innen werden gemäß den Richtlinien der Guten Wissenschaftlichen Praxis und des ICMJE festgelegt.
Weitere Information zur Publikation von Ergebnissen finden Sie hier.
A8 Manuskriptprüfung
Vor der Veröffentlichung prüft der Leitungsausschuss das Manuskript formal, u.a. auf korrekte Darstellung der Studie und Nennung aller Förderer.
A9 Veröffentlichung
Das Manuskript wird in einem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht.
Zugang zu (Bio-)Material und Nutzung der Studie für Anträge (Bereich B)
B1 Antragsstellung
Wissenschaftler:innen reichen einen Antrag auf Verwendung von (Bio-)Material, Generierung von Sekundärdaten oder die Nutzung der Studie für Anträge (Vorhaben) ein, der folgende Informationen enthält:
B2 Genehmigungsverfahren
Der Leitungsausschuss der GHS prüft und genehmigt alle Vorhaben in regelmäßigen Sitzungen (etwa einmal im Monat). Bei Bewilligung wird der Antragsteller Mitglied im GHS-Forschungskonsortium und verpflichtet sich zur Einhaltung der Geschäftsordnung. Bei Ablehnung kann das Vorhaben unter Berücksichtigung der Leitungsausschuss-Anmerkungen überarbeitet werden.
B3 Rechtliche Grundlagen
Bei Bedarf wird eine Material-Datentransfervereinbarung zur Regelung der rechtlichen Aspekte der Datennutzung erstellt und unterzeichnet.
B4 Materialtransfer
Nach Unterzeichnung der Material-Datentransfervereinbarung erfolgt der Transfer des beantragten (Bio-)Materials.
B5 Datengenerierung
Wissenschaftler:innen generieren Sekundärdaten basierend auf dem bereitgestellten (Bio-) Material.
B6 Rücktransfer
Am Projektende werden alle neu generierten Sekundärdaten und eventuelles Restmaterial an die GHS zurückgegeben. Die Rückgabe der Daten und des Materials ermöglicht eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen für zukünftige Forschungsprojekte.
B7 Datenintegration
Das GHS-Datenmanagement integriert die Sekundärdaten in die Studiendatenbank zur weiteren Nutzung durch andere Forscher:innen.