Arbeitsmedizinische Vorsorge an Schulen in RLP



Die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht vor, dass der Dienstherr/Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen muss. 

Ziel dieser Vorsorge ist die Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ist ein wichtiger Baustein der Gesundheitsprävention für Bedienstete. Man unterscheidet dabei die sogenannte Pflichtvorsorge von der Angebotsvorsorge.



Pflichtvorsorge an Förderschulen in RLP

Für Bedienstete, die in der Förderpflege eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes tätigkeitsbedingtes Infektionsrisiko (insbesondere Hepatitis A und B). Um dieses Risiko vorausschauend zu minimieren, sind Sie dazu verpflichtet, an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen. Diese beinhaltet im Kern ein ärztliches Beratungsgespräch sowie ggf. eine freiwillige Untersuchung. 

Sollten Sie das erste Mal für die Pflichtvorsorge vorgesehen sein, so beachten Sie Bitte die Informationen im Rahmen des Einladungsschreibens.

Bedienstete, die eine Folgevorsorge benötigen, können ihren Termin hier buchen.

Wählen Sie unter „Behandlungsgrund wählen“ den Punkt „Vorsorge an Förderschulen“ und buchen Sie einen der angebotenen Termine.

Kontakt bei Fragen: 

06131 17-8850  vorsorge-ifl@unimedizin-mainz.de



Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeit

Für ein beschwerdefreies Arbeiten an Bildschirmgeräten sind insbesondere eine ausreichende Sehkraft und die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes wichtig. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten wir Sie individuell zu diesen Themen und tragen zum Wohlbefinden bei der Bildschirmarbeit bei. Ihre Teilnahme an der Angebotsvorsorge ist freiwillig.

Die Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeit befindet sich aktuell noch in einer Pilotphase. Sollten Sie ein Einladungsschreiben erhalten haben, so können Sie sich hier einen Termin buchen.

 

Wählen Sie unter „Behandlungsgrund wählen“ den Punkt „Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (BAP)“ und buchen Sie einen der angebotenen Termine.

Kontakt bei Fragen: 

06131 17-8850  bildschirmvorsorge-ifl@unimedizin-mainz.de
 
Zur Vorbereitung auf Ihren Termin zur Bildschirmvorsorge empfehlen wir Ihnen unseren Erklärfilm: 
 
 

 


Online Terminvereinbarung

Nutzen Sie bitte diese Funktion ausschließlich, wenn Sie eine Einladung zur Online-Terminvereinbarung erhalten haben.

Falls Sie keine entsprechende Einladung erhalten haben, aber Beratung wünschen, setzen Sie sich bitte über die gewohnten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail an  info-ifl@unimedizin-mainz.de oder telefonisch mit uns in Verbindung.

Allgemeine Informationen zur Videosprechstunde finden Sie hier (Pdf, 262,4 KB).

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung (Pdf, 172,4 KB)).