Individuelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung abzuschließen:
- Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
- Schulnummer und EPoS-Adresse
- Immunitätsnachweise bezüglich Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse)
Hinweise zu den erforderlichen Immunitätsnachweisen:
1. Wir benötigen den vollständigen Impfpass.
- Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.
2. Alternativ kann ein IgG-Titer gegen Masern/Röteln/Windpocken bestimmt werden.
- Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.
3. Es gibt keine Impfung gegen Ringelröteln.
- Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).
Bitte scannen Sie die Immunitätsnachweise der Schwangeren ein und übersenden diese nach Abschluss der Online-Gefährdungsbeurteilung via EPoS an IfL@sl.bildung-rp.de
Alternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihre behandelnde Ärzt:in bestimmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.
Die Immunitätsnachweise können über eine verschlüsselte Webanwendung auch von der Schwangeren direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an info-ifl@unimedizin-mainz.de
Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 13. Juni 2016 sind alle Schul- und Seminarleitungen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nachzukommen.
Informationen für die Dienststellenleitung
Informationen für werdende Mütter
Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wenn möglich sollte dies zusammen mit der Schwangeren erfolgen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist sehr umfassend, damit möglichst alle beruflichen Tätigkeiten der Schwangeren berücksichtigt werden.
Weiter zur Online-Gefährdungsbeurteilung Bedienstete
Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung findet sich bei Bedarf hier(PDF 214,0 KB).
Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 7. November 2018 sind alle Schulleitungen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung des "Schul-Arbeitsplatzes" einer schwangeren Schülerin gemäß Mutterschutzgesetz nachzukommen.
Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Dies sollte möglichst gemeinsam mit der schwangeren Schülerin und bei minderjährigen Schwangeren zusätzlich mit deren Erziehungsberechtigten geschehen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist sehr umfassend, damit möglichst alle schulischen Tätigkeiten -auch im Rahmen von Schulpraktika- berücksichtigt werden.
Für den Ausbildungsbetrieb muss die Gefährdungsbeurteilung vom jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden.
Weiter zur Online-Gefährdungsbeurteilung Schülerinnen
Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung finden Sie bei Bedarf hier(PDF 355,4 KB)
Weiter zur Nachmeldung Gefährdungsbeurteilung Schulpraktikum
Bevor eine schwangere Lehramtsstudentin das orientierende oder vertiefende Praktikum an der Schule durchführen kann, muss die spezielle Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz durchgeführt werden.
Information für die Dienststellenleitung
Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft bzw. vor Beginn des Schulpraktikums, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wenn möglich sollte dies zusammen mit der Schwangeren erfolgen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist sehr umfassend, damit möglichst alle beruflichen Tätigkeiten der Schwangeren berücksichtigt werden.
Weiter zur Online-Gefährdungsbeurteilung Lehramtsstudentinnen
Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung findet sich bei Bedarf hier(PDF 214,0 KB).
Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren:
- Tel.: 06131 17-8850
- via E-Mail an info-ifl@unimedizin-mainz.de
- via EPOS an IfL@sl.bildung-rp.de