Verfahrensweise Unfallmeldungen
Im Rahmen seiner arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung hat das Institut für Lehrergesundheit (IfL) unter anderem die Aufgabe, den Dienstherrn und damit letztlich die Schulleitung bei der Unfallverhütung zu unterstützen, Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. Diese Aufgabe ist rechtlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in den Paragraphen und 1, 3 und 6 sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) verankert.
Hierzu ist es erforderlich, dass das IfL über alle Dienst- und Wegeunfälle der staatlichen Lehrkräfte, pädagogischen Fachkräfte und sonstigen Beschäftigten im Schuldienst informiert wird. Aus diesem Grund bittet die ADD in der organisatorischen und personalrechtlichen Handreichung für Schulleitungen und Lehrkräfte vom 30. Oktober 2020 darum, alle Unfallanzeigen an die Unfallkasse (Tarifbeschäftigte) und alle Unfallmeldungen an die Schadensregulierungsstelle (Beamt:innen) dem IfL in Kopie zu übersenden. Die entsprechende Information können Sie dem Schreiben des MBWWK vom 19.08.2011 entnehmen.
Die eingehenden Meldungen werden von unseren Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit zeitnah nach ihrem Eingang ausgewertet, um Sie entsprechend beraten zu können und eventuelle Unfallschwerpunkte zu erkennen. Dabei lassen wir unser breites Wissen aus der schulartübergreifenden und überregionalen Betreuung in Ihre individuelle Beratung einfließen.
Das offizielle Formular der Unfallmeldung für Beamte finden Sie im Downloadbereich der Schadenregulierungsstelle Rheinland-Pfalz.
Für alle anderen Beschäftigten stellt die Unfallkasse RLP ein Formular zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie jede Unfallanzeige in Kopie an das Institut für Lehrergesundheit.