Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Mit zunehmender Dauer einer Erkrankung steigt die Gefahr einer dauernden Dienstunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit. Um dem zu begegnen, wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschaffen.
 

Die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) an Schulen und Studienseminaren wurde am 25.03.2014 von Staatssekretär Herrn Beckmann sowie den Hauptpersonalräten unterschrieben.

Dienstvereinbarung zum BEM
Handreichung zum BEM an Schulen und Studienseminaren

 

Zur Vorbereitung auf die BEM-Sprechstunde bitten wir um das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens. Ihre Antworten sind für uns sehr wichtig, da sie unseren ärztlichen  und psychologischen Mitarbeiter*innen ermöglichen, Sie in Ihrer gegenwärtigen gesundheitlichen und schulischen Situation umfassend zu beraten.

Die Beantwortung des Fragebogens ist freiwillig.

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Wir unterliegen sowohl der Schweigepflicht als auch den Vorgaben zum Datenschutz und sind in unserer fachlichen Arbeit weisungsfrei.

 

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