Wissensvermittlung zum Infektionsschutz an Schulen
Die Gesundheit und Sicherheit des gesamten Schulpersonals sowie der Schülerinnen und Schüler liegt uns allen am Herzen. Infektionsschutz spielt dabei eine wichtige Rolle. Deshalb sieht der Gesetzgeber auch eine Pflichtunterweisung nach Infektionsschutzgesetz für Gemeinschaftseinrichtungen vor.
Wie erfolgt die Teilnahme an der Belehrung?
Die Belehrung erfolgt wahlweise online anhand eines interaktiven Lernmoduls oder anhand des „klassischen“ Belehrungsbogens (pdf) des RKI. Beide Varianten beinhalten ein kurzes Wissensquiz. Die Teilnahmebescheinigung steht nach Bearbeitung zum Selbstausdruck für jeden Einzelnen bereit und beinhaltet weitere relevante Gesetzesauszüge und dazugehörige Empfehlungen zum Umgang mit Infektionserkrankungen an Schulen, die zu beachten sind. Die Teilnahmebescheinigung soll mit Namen versehen und unterschrieben bei der Schulleitung abgegeben und archiviert werden.
Die Teilnahme ist flexibel gestaltet, so dass Sie den für Ihre Schule passenden Startzeitpunkt auswählen können. Der Organisationsaufwand beschränkt sich auf die Auswahl eines für Sie passenden Zeitraums und das Verteilen der bereitgestellten Einladungsschreiben an das Kollegium.