Gefährdungsbeurteilung zum Schutz schwangerer Schülerinnen

Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 5. November 2018 sind alle Schulleitungen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung des "Schul-Arbeitsplatzes" einer schwangeren Schülerin gemäß Mutterschutzgesetz nachzukommen. 

 

Wichtige Informationen für die Schulleitung

Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Dies sollte möglichst gemeinsam mit der schwangeren Schülerin und bei minderjährigen Schwangeren zusätzlich mit deren Erziehungsberechtigten geschehen. 

Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist sehr umfassend, damit möglichst alle schulischen Tätigkeiten -auch im Rahmen von Schulpraktika- berücksichtigt werden.

 

Für den Ausbildungsbetrieb muss die Gefährdungsbeurteilung vom jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden.

 

VOR BEGINN DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

 

Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung abzuschließen:

  • Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
  • Schulnummer und EPoS-Adresse
  • Immunitätsnachweis bezüglich Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse)

Hinweise zu den erforderlichen Immunitätsnachweisen

1. Wir benötigen den vollständigen Impfpass.

  • Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.

2. Alternativ kann ein IgG-Titer gegen Masern/Röteln/Windpocken bestimmt werden.

  • Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.

3. Es gibt keine Impfung gegen Ringelröteln.

  • Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).

Bitte scannen Sie die Immunitätsnachweise der Schwangeren ein und übersenden diese nach Abschluss der Online-Gefährdungsbeurteilung via EPoS an  IfL@sl.bildung-rp.de

Alternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihren behandelnden Arzt/Ärztin bestimmen lassen.  

Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.

Die Immunitätsnachweise können über eine verschlüsselte Webanwendung auch von der Schwangeren, direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an  info-ifl@unimedizin-mainz.de

Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung finden Sie bei Bedarf hier (Pdf-Datei, 355,4 KB) 

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